Pflegezeit für Angehörige und Trauerurlaub: Ihre Rechte am Arbeitsplatz

Einleitung
Wenn ein Angehöriger schwer erkrankt oder verstirbt, treten berufliche Belange in den Hintergrund. Dennoch stellt sich rasch die Frage nach der Pflegezeit für Angehörige oder dem Trauerurlaub: Wie viele Tage darf man sich abwesend melden? Wird man entlöhnt? Welche Schritte sind gegenüber dem Arbeitgeber zu unternehmen?
In der Schweiz garantiert das Obligationenrecht seit 2021 ein Recht auf bezahlten Urlaub, um ein Familienmitglied zu betreuen, das gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist (Artikel 329h OR). Diese Pflegezeit für Angehörige ermöglicht es, ein krankes Kind, einen Elternteil oder den Ehepartner zu betreuen, mit einer maximalen Dauer von 3 Tagen pro Fall und 10 Tagen pro Jahr.
Für den Trauerurlaub legt das Gesetz keine genaue Dauer fest, aber die beruflichen Gepflogenheiten anerkennen in der Regel zwischen 1 und 3 Tagen je nach Verwandtschaftsgrad. Zahlreiche Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Betriebsreglemente sehen umfangreichere Rechte vor als das gesetzliche Minimum.
Dieser Leitfaden klärt Ihre Rechte am Arbeitsplatz in diesen schwierigen Situationen, hilft Ihnen, den Unterschied zwischen Pflegezeit für Angehörige und Trauerurlaub zu verstehen, und begleitet Sie bei den praktischen Schritten zur Organisation der Bestattung und zur Veröffentlichung einer Todesanzeige während Ihrer Abwesenheit.
📌 Zusammenfassung (TL;DR)
Das Schweizer Obligationenrecht sieht eine bezahlte Pflegezeit für Angehörige von maximal 3 Tagen pro Fall und 10 Tagen pro Jahr vor, um einen schwer kranken Angehörigen zu betreuen (Art. 329h OR). Für den Trauerurlaub legt das Gesetz keine genaue Dauer fest, aber die Gepflogenheiten gewähren in der Regel 1 bis 3 Tage je nach Verwandtschaftsgrad.
Viele GAV und Betriebsreglemente bieten umfangreichere Rechte als das gesetzliche Minimum. Es wird empfohlen, Ihren Arbeitsvertrag zu konsultieren und Ihren Arbeitgeber rasch zu informieren, indem Sie ein ärztliches Zeugnis oder einen Todesschein vorlegen.
📚 Inhaltsverzeichnis
Pflegezeit für Angehörige gemäss Artikel 329h OR
Seit dem 1. Januar 2021 gewährt Artikel 329h des Obligationenrechts den Schweizer Arbeitnehmenden ein gesetzliches Recht auf Urlaub zur Betreuung eines schwer kranken oder sterbenden Angehörigen.
Dieser bezahlte Urlaub ermöglicht es, ein Familienmitglied zu betreuen, das aufgrund einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung Begleitung benötigt. Es handelt sich um ein im Gesetz verankertes Mindestrecht.
Die maximale Dauer beträgt 3 Tage pro Ereignis, mit einer Obergrenze von 10 Tagen pro Jahr. Dieser Urlaub ist vom Trauerurlaub zu unterscheiden, der nach dem Tod eines Angehörigen gewährt wird.
Das Ziel dieser Pflegezeit für Angehörige ist es, den Arbeitnehmenden zu ermöglichen, die Pflege zu organisieren, ihren Angehörigen zu Arztterminen zu begleiten oder ihn in kritischen Momenten zu unterstützen, ohne Lohneinbussen zu erleiden.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pflegezeit für Angehörige
Um die Pflegezeit für Angehörige in Anspruch zu nehmen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss die zu betreuende Person ein Angehöriger im gesetzlichen Sinne sein: Ehepartner, eingetragener Partner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister.
Zudem muss die Situation eine aktive Betreuung rechtfertigen: schwere Krankheit, die Begleitung erfordert, Palliativpflege, Unfall oder Behinderung. Es handelt sich nicht einfach um eine Abwesenheit aus persönlichen Gründen.
Der Begriff der Betreuung umfasst die medizinische Begleitung (Arzttermine, Spitalaufenthalt), die Organisation der häuslichen Pflege oder die emotionale Unterstützung in kritischen Momenten.
Der Arbeitgeber kann einen Nachweis verlangen, wie ein ärztliches Zeugnis, um die Schwere der Situation und den Verwandtschaftsgrad zu bestätigen.
Dauer und Entlöhnung der Pflegezeit
Die Pflegezeit für Angehörige ist auf maximal 3 Tage pro Ereignis begrenzt, mit einer jährlichen Obergrenze von 10 Tagen. Diese Tage sind bezahlt: Der Arbeitgeber muss den Lohn während der gesamten Dauer des Urlaubs weiterzahlen.
Dieser gesetzliche Rahmen stellt ein Minimum dar. Gewisse Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Betriebsreglemente sehen günstigere Bestimmungen vor, mit verlängerten Dauern oder erweiterten Zugangsbedingungen.
Um davon zu profitieren, muss der Arbeitnehmende den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, idealerweise vor der Abwesenheit. Ein ärztliches Zeugnis oder ein anderer Nachweis kann verlangt werden, um die Notwendigkeit des Urlaubs zu bestätigen.
Bei längerem Bedarf ist es möglich, zusätzliche Tage auszuhandeln, entweder durch Verwendung von Ferientagen oder durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Trauerurlaub in der Schweiz: Was sagt das Gesetz?
Im Gegensatz zur Pflegezeit für Angehörige ist der Trauerurlaub Schweiz nicht durch das Obligationenrecht geregelt. Es gibt kein gesetzliches Mindestrecht auf bezahlten Urlaub beim Tod eines Angehörigen.
Artikel 329 OR erwähnt lediglich Urlaub aus persönlichen Gründen, ohne die Trauer zu präzisieren oder deren Dauer festzulegen. Diese rechtliche Lücke lässt Raum für Gepflogenheiten, Gesamtarbeitsverträge und interne Betriebsreglemente.
In der Praxis gewähren die meisten Schweizer Arbeitgeber einige Tage bezahlten Urlaub beim Tod eines Angehörigen, aber diese Praxis beruht auf Wohlwollen und den Gepflogenheiten der Branche, nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung.
Es ist daher unerlässlich, den Arbeitsvertrag, das Personalreglement oder den anwendbaren GAV zu konsultieren, um die genauen Rechte in Bezug auf bezahlten Urlaub für die Bestattung zu kennen.
Übliche Urlaubsregelungen je nach Verwandtschaftsgrad
In Ermangelung eines gesetzlichen Rahmens variieren die Praktiken je nach Unternehmen und Branche. Hier sind die üblichen Gepflogenheiten, die in der Schweiz beobachtet werden:
- Tod des Ehepartners, Partners oder Kindes: in der Regel 3 Tage bezahlter Urlaub
- Tod eines Elternteils, Schwiegerelternteils, Geschwisters: in der Regel 2 bis 3 Tage
- Tod eines Grosselternteils oder anderen Angehörigen: in der Regel 1 Tag
Diese Dauern sind Gepflogenheiten, keine gesetzlichen Verpflichtungen. Einige Unternehmen sind grosszügiger, andere restriktiver. Alles hängt von der internen Politik und der Sensibilität des Arbeitgebers ab.
Im Zweifelsfall wird empfohlen, sich so schnell wie möglich bei der Personalabteilung zu erkundigen.
GAV und Betriebsreglemente: erweiterte Rechte
Viele Schweizer Unternehmen gehen über die Gepflogenheiten beim Trauerurlaub hinaus. Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) und internen Reglemente sehen oft grosszügigere Urlaubsregelungen vor als das gesetzliche Minimum oder die üblichen Praktiken.
Gewisse Branchen sind besonders günstig: der öffentliche Dienst, das Gesundheitswesen, Banken oder auch das Bildungswesen bieten oft erweiterte Trauerurlaube an, manchmal bis zu 5 Tagen bei einem nahen Todesfall.
Es ist daher entscheidend, den Arbeitsvertrag und das Personalreglement zu konsultieren, um die genauen Rechte zu kennen. Im Zweifelsfall kann die Personalabteilung klare und auf Ihre Situation angepasste Informationen liefern.
Wenn Ihr Unternehmen nichts Spezifisches vorsieht, bleibt es möglich, zusätzliche Tage auszuhandeln oder Ferientage zu verwenden, um die mit dem Todesfall verbundenen Schritte zu bewältigen.
Praktische Schritte gegenüber dem Arbeitgeber
Wenn ein Todesfall eintritt, ist es wichtig, den Arbeitgeber rasch zu informieren. Ein Telefonanruf genügt zunächst, gefolgt von einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail oder Brief).
Ihr Arbeitgeber kann Nachweise verlangen: Todesschein, Todesanzeige oder Bestätigung des Bestattungsunternehmens. Diese Dokumente ermöglichen es, Ihre Abwesenheit zu formalisieren und die Lohnfortzahlung zu garantieren.
Wenn Sie zusätzliche Tage benötigen, um die Bestattung zu organisieren oder die Familie zu begleiten, zögern Sie nicht, dies mit Ihrem Vorgesetzten zu besprechen. Die meisten Arbeitgeber zeigen Verständnis und Flexibilität in diesen schwierigen Momenten.
Sie können auch bezahlte Urlaubstage, Kompensationstage oder sogar unbezahlte Tage aushandeln, falls nötig. Das Wichtigste ist, klar und rasch zu kommunizieren.
Organisation der Bestattung während des Urlaubs
Der Trauerurlaub dient insbesondere dazu, die Bestattung zu organisieren, eine Zeit, die intensiv an administrativen Schritten und emotional belastend ist. Man muss rasch ein Bestattungsunternehmen wählen, die Todesanzeige verfassen und die Zeremonie organisieren.
Um eine Todesanzeige zu veröffentlichen, bietet Funere eine einfache und zugängliche Lösung zu 180 CHF, deutlich günstiger als die Tarife der traditionellen Presse (800 bis 2'000 CHF). Sie können eine Todesanzeige online veröffentlichen in wenigen Minuten, rund um die Uhr für alle Ihre Angehörigen zugänglich.
Funere bietet auch ein Verzeichnis der Bestattungsunternehmen an, um Ihnen zu helfen, einen vertrauenswürdigen Dienstleister in Ihrer Nähe zu finden. Diese Werkzeuge erleichtern die Schritte in einem ohnehin schwierigen Moment.
Unterschiede zwischen Pflegezeit für Angehörige und Trauerurlaub
Es ist wichtig, diese beiden Arten von Urlaub klar zu unterscheiden, die unterschiedlichen Situationen entsprechen:
- Pflegezeit für Angehörige (Artikel 329h OR): gesetzliche Grundlage im Obligationenrecht verankert, 3 Tage pro Ereignis (max. 10 Tage/Jahr), bezahlt, zur Begleitung eines lebenden Angehörigen, der schwer krank oder im Sterben liegt.
- Trauerurlaub: keine gesetzliche Grundlage, Dauer gemäss Gepflogenheiten oder GAV (in der Regel 1 bis 3 Tage), in der Regel bezahlt, erfolgt nach dem Tod eines Angehörigen.
Diese beiden Urlaube kumulieren sich nicht automatisch, können aber zeitlich aufeinander folgen. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmender zunächst die Pflegezeit für Angehörige nutzen, um einen Elternteil in der Palliativpflege zu begleiten, und dann nach dem Tod einen Trauerurlaub in Anspruch nehmen.
Für finanzielle Fragen im Zusammenhang mit einem Todesfall konsultieren Sie unseren Leitfaden über die finanzielle Unterstützung nach einem Todesfall in der Schweiz.
Die Pflegezeit für Angehörige und der Trauerurlaub sind zwei unterschiedliche Rechte, die verschiedenen Bedürfnissen entsprechen. Das erste ermöglicht es Ihnen, einen Angehörigen am Lebensende zu begleiten, mit bis zu 10 Tagen Urlaub gemäss Artikel 329h OR. Das zweite bietet Ihnen die notwendige Zeit, um die Bestattung zu organisieren und mit dem Verlust umzugehen. Während das Schweizer Gesetz einen Mindestrahmen festlegt, sehen viele GAV und Betriebsreglemente günstigere Bedingungen vor.
Die Kenntnis Ihrer Rechte hilft Ihnen, diese schwierigen Momente auf beruflicher Ebene besser zu bewältigen. Zögern Sie nicht, Ihren Arbeitgeber rasch zu informieren und die notwendigen Nachweise zu erbringen. Diese administrativen Schritte, obwohl belastend, ermöglichen es Ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihren Angehörigen zu begleiten oder sein Andenken zu ehren.
Wenn der Moment kommt, die Bestattung zu organisieren, ermöglicht Ihnen die Veröffentlichung einer Todesanzeige auf Funere, das Umfeld rasch zu informieren, zu einem zugänglichen Tarif von 180 CHF. Eine würdige und einfache Art, Ihrem Angehörigen Tribut zu zollen.


