Testament und Haustiere: Wer kümmert sich um meinen Hund?

Einleitung
Ihr Hund, Ihre Katze oder jedes andere Haustier ist Teil Ihrer Familie. Es begleitet Sie im Alltag und verdient Schutz, auch nach Ihrem Ableben. Aber was geschieht, wenn Sie nicht mehr da sind, um sich darum zu kümmern? Wer übernimmt die Verantwortung? Wie können Sie sicherstellen, dass es in guten Händen sein wird?
Das Schweizer Recht ist eindeutig: Ein Tier kann nicht erben. Es besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Sie können ihm daher Ihr Vermögen nicht direkt vererben. Diese rechtliche Realität beunruhigt viele Tierhalter, insbesondere Senioren, die allein mit ihrem vierbeinigen Begleiter leben.
Glücklicherweise gibt es rechtliche Lösungen, um die Zukunft Ihres Tieres zu sichern. Das Vermächtnis mit Auflage ermöglicht es, Ihren Begleiter einer Vertrauensperson anzuvertrauen und ihr die notwendigen finanziellen Mittel zu übertragen. Spezialisierte Stiftungen bieten ebenfalls sichere Alternativen, falls Sie niemanden in Ihrem Umfeld haben.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, wie Sie Ihr Tier in Ihr Testament einbeziehen, welche Klauseln Sie verfassen, welchen Betrag Sie vorsehen sollten und wie Sie Fehler vermeiden, die Ihre Wünsche gefährden könnten.
📌 Zusammenfassung (TL;DR)
In der Schweiz können Tiere nicht direkt erben. Die rechtliche Lösung ist das Vermächtnis mit Auflage: Sie bezeichnen eine Vertrauensperson, die einen Betrag erhält, um sich um Ihr Tier zu kümmern. Sie müssen die Identität des Tieres, den Namen des Begünstigten, den zugeteilten Betrag und Ihre Pflegeanweisungen präzisieren. Wenn Sie niemanden haben, können Stiftungen wie der Tierschutzverein oder die Fondation Nana die Verantwortung übernehmen.
📚 Inhaltsverzeichnis
- Ihr Tier kann nicht erben: Was das Schweizer Recht sagt
- Das Vermächtnis mit Auflage: Die rechtliche Lösung zum Schutz Ihres Tieres
- Wie Sie diese Klausel in Ihrem Testament verfassen
- Die richtige Person wählen, um sich um Ihr Tier zu kümmern
- Den Betrag des Vermächtnisses festlegen
- Stiftungen und Tierheime als alternative Lösung
- Was geschieht, wenn Sie nichts vorgesehen haben?
- Fehler, die Sie in Ihrem Testament vermeiden sollten
- Ihr Testament von einem Notar validieren lassen
Ihr Tier kann nicht erben: Was das Schweizer Recht sagt
In der Schweiz besitzen Tiere keine Rechtspersönlichkeit. Sie können daher nicht direkt Güter oder Geld erben.
Artikel 641a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches anerkennt Tiere als empfindungsfähige Wesen, doch rechtlich werden sie weiterhin als bewegliche Sachen betrachtet. Diese Unterscheidung ist grundlegend: Ein Testament für Tiere kann Ihren Hund oder Ihre Katze nicht als Erben einsetzen.
Jede Klausel, die ein Tier direkt als Begünstigten einer Erbschaft bezeichnen würde, wäre rechtlich ungültig. Der Notar oder das Gericht würde deren Vollstreckung ablehnen.
Diese rechtliche Realität macht es erforderlich, alternative Lösungen zu finden, um das Wohlergehen Ihres Begleiters nach Ihrem Tod zu gewährleisten.
Das Vermächtnis mit Auflage: Die rechtliche Lösung zum Schutz Ihres Tieres
Das Vermächtnis mit Auflage stellt die vom Schweizer Recht anerkannte rechtliche Lösung dar. Dieser Mechanismus ist in Artikel 482 des Zivilgesetzbuches vorgesehen.
Das Prinzip ist einfach: Sie vermachen einer Vertrauensperson einen Geldbetrag oder ein Gut und verbinden damit die Verpflichtung, sich um Ihr Tier zu kümmern.
Diese Person erhält das Vermächtnis, muss aber die auferlegte Pflicht erfüllen: das Tier aufnehmen, für seine Bedürfnisse sorgen, sein Wohlergehen bis zu seinem natürlichen Tod sicherstellen.
Die Vorteile sind vielfältig: vollständige Rechtssicherheit, Kontrolle über die Zukunft Ihres Tieres und finanzieller Schutz für die Person, die sich darum kümmern wird. Die Auflage ist vollstreckbar: Wenn die bezeichnete Person ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, können die Erben oder der Willensvollstrecker deren Einhaltung verlangen.
Wie Sie diese Klausel in Ihrem Testament verfassen
Die Klausel muss in Ihr Testament in der Schweiz klar und präzise integriert werden.
Beginnen Sie damit, das betreffende Tier ausdrücklich zu identifizieren: Name, Art, Rasse, Alter, besondere Merkmale. Je präziser die Beschreibung, desto besser.
Bezeichnen Sie anschliessend die Person, die das Vermächtnis mit Auflage erhält. Geben Sie ihren vollständigen Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Beziehung zu Ihnen an.
Präzisieren Sie den Betrag oder das vermachte Gut und formulieren Sie dann die Auflage klar: "mit der Auflage, meinen Hund aufzunehmen und bis zu seinem natürlichen Tod zu pflegen".
Fügen Sie bei Bedarf spezifische Anweisungen hinzu: gewohnter Tierarzt, besondere Ernährung, medizinische Bedürfnisse. Diese Klausel fügt sich natürlich in ein eigenhändiges oder öffentliches Testament ein.
Die wesentlichen Informationen, die erwähnt werden müssen
Ihre Klausel muss vollständige Informationen enthalten, um die Übernahme des Tieres zu erleichtern:
- Identität des Tieres: Name, Art, Rasse, Alter, Mikrochip-Nummer falls vorhanden
- Bezeichnete Person: vollständiger Name, Adresse, Kontaktdaten
- Betrag des Vermächtnisses: präziser Betrag in Schweizer Franken
- Spezifische Bedürfnisse: besondere Ernährung, laufende medizinische Behandlungen, Allergien
- Gewohnter Tierarzt: Name und Kontaktdaten der Praxis
- Gewohnheiten: Rhythmus der Spaziergänge, wichtige Verhaltensweisen
Je präziser Sie sind, desto einfacher wird der Übergang für das Tier und für die Person, die es aufnimmt.
Die richtige Person wählen, um sich um Ihr Tier zu kümmern
Die Wahl der Person ist entscheidend. Stützen Sie sich nicht nur auf Zuneigung: Bewerten Sie die tatsächlichen Fähigkeiten.
Prüfen Sie die Affinität zum Tier: Kennt die Person Ihren Begleiter bereits? Verstehen sie sich gut? Eine bereits bestehende Bindung erleichtert die Anpassung.
Berücksichtigen Sie die Verfügbarkeit: Ein Hund erfordert tägliche Zeit, eine Katze weniger, benötigt aber dennoch regelmässige Anwesenheit.
Die Wohnung muss geeignet sein: ausreichende Fläche, Garten falls nötig, Erlaubnis des Eigentümers für Mieter.
Die finanzielle Situation zählt ebenfalls: Selbst mit dem Vermächtnis muss die Person in der Lage sein, die Kosten vorzuschiessen, bis die Erbschaft geregelt ist.
Sprechen Sie vorher darüber. Bezeichnen Sie niemals jemanden ohne dessen vorherige Zustimmung. Sehen Sie auch eine Ersatzperson für den Fall der Unmöglichkeit vor.
Den Betrag des Vermächtnisses festlegen
Der Betrag muss die Bedürfnisse des Tieres bis zu seinem natürlichen Tod decken. Mehrere Faktoren spielen eine Rolle.
Schätzen Sie die Lebenserwartung: Eine Katze kann 15-20 Jahre leben, ein Hund 10-15 Jahre je nach Rasse. Wenn Ihr Tier jung ist, planen Sie grosszügig.
Berechnen Sie die durchschnittlichen jährlichen Kosten: Futter (500-1'500 CHF), routinemässiger Tierarzt (300-800 CHF), Versicherung (200-600 CHF). Für einen Hund rechnen Sie mindestens 2'000-3'000 CHF pro Jahr.
Fügen Sie eine Marge für aussergewöhnliche Kosten hinzu: Operationen, spezialisierte Behandlungen, Pflege am Lebensende.
Konkretes Beispiel: Für eine 5-jährige Katze mit einer Lebenserwartung von 15 Jahren planen Sie 10 Jahre × 1'500 CHF = 15'000 CHF. Für einen Hund grosser Rasse: 8 Jahre × 3'000 CHF = 24'000 CHF.
Stiftungen und Tierheime als alternative Lösung
Wenn Sie keine Vertrauensperson haben, stellen Tierschutzstiftungen eine ausgezeichnete Alternative dar.
Diese Organisationen akzeptieren Vermächtnisse mit Auflage: Sie vermachen ihnen einen Geldbetrag, und sie verpflichten sich, Ihr Tier aufzunehmen, zu pflegen und ihm eine geeignete Pflegefamilie zu finden.
Die Vorteile sind zahlreich: anerkannte Professionalität, geeignete Infrastruktur, garantierte tierärztliche Betreuung, Netzwerk ausgewählter Pflegefamilien.
Die Dauerhaftigkeit ist gesichert: Im Gegensatz zu einer Privatperson läuft eine Stiftung nicht Gefahr, ins Ausland zu ziehen oder ihre Situation zu ändern. Ihr Tier wird auf jeden Fall betreut.
Kontaktieren Sie die Stiftung Ihrer Wahl vor Ihrem Tod, um deren Bedingungen zu erfahren und die Vereinbarung zu formalisieren.
Der Tierschutzverein und andere Schweizer Tierheime
Der Schweizer Tierschutzverein und seine kantonalen Sektionen akzeptieren diese Art von Vereinbarung. Jedes Tierheim hat seine eigenen Bedingungen, aber das Prinzip bleibt dasselbe.
Das Tier wird im Tierheim aufgenommen, von Fachleuten gepflegt und dann in einer Pflegefamilie untergebracht, die entsprechend seinen spezifischen Bedürfnissen ausgewählt wurde.
Das Vermächtnis finanziert die Aufnahmekosten, die tierärztlichen Behandlungen und den Vermittlungsprozess. Der eventuelle Restbetrag kommt den anderen Tieren des Tierheims zugute.
Kontaktieren Sie das Tierheim Ihrer Region, um die Modalitäten zu besprechen. Einige Tierheime verlangen einen Mindestbetrag oder spezifische Garantien. Formalisieren Sie die Vereinbarung schriftlich, bevor Sie die Klausel in Ihr Testament aufnehmen.
Die Fondation Nana und spezialisierte Stiftungen
Die Fondation Nana mit Sitz in Genf ist auf die Aufnahme von Tieren verstorbener oder hospitalisierter Eigentümer spezialisiert.
Sie bietet einen umfassenden Service: vorübergehende oder dauerhafte Aufnahme, tierärztliche Versorgung, Vermittlung in Pflegefamilien, langfristige Betreuung. Die Stiftung arbeitet mit einem Netzwerk ausgewählter ehrenamtlicher Familien.
Andere ähnliche Stiftungen existieren in der Romandie und der Deutschschweiz. Sie funktionieren nach demselben Prinzip: Vermächtnis mit Auflage, professionelle Betreuung, angepasste Vermittlung.
Nehmen Sie zu Lebzeiten Kontakt auf, um die Einrichtungen zu besichtigen, das Team kennenzulernen und Ihren Wunsch zu formalisieren. Diese Stiftungen können Sie auch bei der Abfassung der testamentarischen Klausel beraten.
Was geschieht, wenn Sie nichts vorgesehen haben?
Ohne Testament für Tiere ist Ihr Begleiter Teil der Erbschaft wie ein gewöhnlicher beweglicher Gegenstand.
Die gesetzlichen Erben erben ihn ebenso wie Ihre Möbel oder Ihr Auto. Sie können entscheiden, ihn zu behalten, zu verschenken oder in einem Tierheim unterzubringen.
Das Problem: Ihre Erben sind nicht unbedingt Tierfreunde. Sie können im Ausland leben, Allergien haben oder einfach diese Verantwortung nicht übernehmen wollen.
Im schlimmsten Fall landet das Tier im Tierheim ohne Mittel für seinen Unterhalt. Einige überlastete Tierheime lehnen Aufnahmen ab. Die Euthanasie wird dann zu einer erwogenen Option.
Diese brutale Realität unterstreicht die Wichtigkeit der Vorausplanung. Ihr Tier ist für seine Zukunft vollständig von Ihren testamentarischen Verfügungen abhängig.
Fehler, die Sie in Ihrem Testament vermeiden sollten
Bestimmte Fehler können Ihre Klausel ungültig machen oder Komplikationen verursachen:
- Das Tier als direkten Erben einsetzen: rechtlich unmöglich, die Klausel wird annulliert
- Unzureichender Betrag: Die Kosten zu unterschätzen zwingt die Person, aus eigener Tasche zu zahlen
- Die bezeichnete Person nicht informieren: Sie kann zum Zeitpunkt der Erbschaft ablehnen
- Vergessen zu aktualisieren: Wenn das Tier oder die Person vor Ihnen stirbt, wird die Klausel hinfällig
- Widersprüchliche Anweisungen: Mehrere Personen ohne Angabe der Reihenfolge zu bezeichnen schafft Konflikte
- Keine Ersatzperson: Wenn die erste Person nicht kann, wer übernimmt dann?
Lesen Sie Ihr Testament regelmässig durch und aktualisieren Sie es.
Ihr Testament von einem Notar validieren lassen
Die Konsultation eines Notars sichert Ihr Vorgehen ab. Er überprüft die rechtliche Gültigkeit Ihrer Klausel und stellt sicher, dass sie dem Schweizer Recht entspricht.
Zwei Optionen stehen Ihnen zur Verfügung: Das eigenhändige Testament (handschriftlich verfasst, datiert und von Ihnen unterzeichnet) ist kostenlos, kann aber Formrisiken aufweisen. Das öffentliche Testament (vom Notar verfasst) kostet je nach Komplexität zwischen 500 und 1'500 CHF, garantiert aber vollständige Gültigkeit.
Der Notar kann Sie auch zum Betrag des Vermächtnisses, zur Formulierung der Auflage und zu Alternativen beraten, falls sich Ihre Situation ändert.
Denken Sie daran, Ihr Testament zu registrieren im kantonalen oder eidgenössischen Register. Ohne Registrierung besteht die Gefahr, dass es nach Ihrem Tod nie gefunden wird.
Ihr Haustier nach Ihrem Tod zu schützen ist eine verantwortungsvolle und fürsorgliche Massnahme. Das Schweizer Recht erlaubt es Ihrem Hund oder Ihrer Katze nicht, direkt zu erben, aber das Vermächtnis mit Auflage bietet eine wirksame rechtliche Lösung. Indem Sie eine Vertrauensperson bezeichnen und ihr einen Geldbetrag unter der Bedingung vermachen, dass sie sich um Ihren Begleiter kümmert, sichern Sie dessen zukünftiges Wohlergehen.
Denken Sie daran, die spezifischen Bedürfnisse Ihres Tieres zu detaillieren, einen realistischen Betrag zu wählen und eine Notlösung vorzusehen. Wenn Sie niemanden in Ihrem Umfeld haben, können Schweizer Tierheime und Stiftungen wie der Tierschutzverein oder die Fondation Nana eine zuverlässige Alternative darstellen.
Die Abfassung Ihres Testaments verdient Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Um Fehler oder Anfechtungen zu vermeiden, zögern Sie nicht, einen Notar zu konsultieren, der die Konformität Ihrer Wünsche validiert. Heute vorausplanen heisst, Ihrem Tier die Sicherheit zu bieten, die es morgen verdient. Um mehr über die Abfassung eines dem Schweizer Recht entsprechenden Testaments zu erfahren, konsultieren Sie unseren vollständigen Leitfaden zum Testament in der Schweiz.


