Im Gedenken an

Ludger Volks

84 Jahre · 5 August 1941 — 7 Juli 2026 · Seuzach, Zürich

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Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Ich bin die Schwalbe Von einst Sie schwingt sich in die Höhe Zieht langsam noch Ihre Kreise Immer weiter Und verliert sich im Faden des Horizonts.

Dankbar für die gemeinsame Zeit nehmen wir Abschied von Ludger Volks. Nach kurzer, schwerer Krankheit hat sich sein Lebenskreis wenige Wochen vor seinem 85. Geburtstag für immer geschlossen. In unseren Herzen wird er immer bei uns sein.

Trauerfamilie

  • Gudrun Volks-Faustmann
  • Tobias und Barbara Volks mit Tim und Jan
  • Johanna Schaufelberger Volks
  • Angehörige, Freundinnen und Freunde

Anstelle von Blumen denken Sie bitte an eine Spende an

  • «Ärzte ohne Grenzen», Médecins Sans Frontières

    CH18 0024 0240 3760 6600 Q

Wann kann ich Abschied nehmen?

Trauerfeier und Besuch

WannMontag 17 August, 15:00
WoKatholische Kirche St. Martin8472 Seuzach

Anschliessend an die Trauerfeier laden wir zum Apéro und Beisammensein im Gedenken an Lu im Gemeinschaftsraum der Kirche ein.

WannMontag 17 August
WoKatholische Kirche St. Martin

Gemeinschaftsraum

Im engsten Familienkreis

Einen Baum für Ludger Volks pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt von unserem Aufforstungspartner. Es wächst, wo Blumen verblühen.

CHF 50 pro Baum

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Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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