Im Gedenken an

Mathilde Edelmann-Bänninger

HildiGeboren Bänninger

85 Jahre · 2 Mai 1941 — 3 Juli 2026 · Winterthur, Zürich

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Danksagung
22 Juli 2026

Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das wir Dich sehen können, wann immer wir möchten. Herzlich danken wir für die grosse Anteilnahme und die Zeichen des Mitgefühls, die wir beim Abschied von Mathilde «Hildi» Edelmann-Bänninger erfahren durften. Besonders danken wir: - allen Menschen, die Hildi auf ihrem Lebensweg begleitet und ihr mit Herzlichkeit, Freundschaft und Fürsorge das Leben bereichert haben. - Frau Pfarrerin Ute Michauk für ihre Unterstützung sowie die einfühlsamen Worte bei der Urnenbeisetzung und der Trauerfeier. - für die zahlreichen Karten, die schönen Blumen und die tröstenden Worte. Winterthur, im Juli 2026

Die Trauerfamilien

    Nachruf

    Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das wir Dich sehen können, wann immer wir möchten.

    Traurig nehmen wir Abschied von Mathilde «Hildi» Edelmann-Bänninger. Wir sind dankbar für die wunderschöne gemeinsame Lebenszeit, für alles, was wir mit ihr erleben durften, und dafür, dass sie stets für uns da war. Wir werden sie immer in unseren Herzen tragen.

    Trauerfamilie

    • Hansrudolf Edelmann
    • Doris Edelmann Sigg und René Sigg
    • Hermann Bänninger
    • Willi und Annamarie Bänninger
    • Regula und Martin Schoop-Bruderer
    • Richard und Ana Bruderer
    • Verwandte, Bekannte und Freundinnen

    In Erinnerung an Mathilde

    Gemeinsam erinnern

    Fand stattDonnerstag 16 JuliReformierten Kirche Wülflingen

    Einen Baum für Mathilde Edelmann-Bänninger pflanzen

    Ein lebendiges Andenken, gepflanzt von unserem Aufforstungspartner. Es wächst, wo Blumen verblühen.

    CHF 50 pro Baum

    Weitergeben

    Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

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    Den Angehörigen vorbehalten

    Privater Bereich für die Familie

    Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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