Schritt 3 · Mit der Zeit
In der Schweiz muss die Asche nicht auf den Friedhof. Kein Bundesgesetz schreibt das vor, die Urne wird der Familie übergeben, und was danach mit ihr geschieht, entscheiden die Angehörigen. Diese Freiheit überrascht viele. Sie bringt auch ein paar Entscheide mit sich, mit denen niemand gerechnet hat.
Aktualisiert am 12. August 2026Lesezeit 8 Minuten
Praktische Information, keine Rechtsberatung
Was mit der Asche erlaubt ist, richtet sich nach Kanton und Gemeinde, dazu kommen das Waldgesetz und der Gewässerschutz. Fragen Sie vor einer Verstreuung oder vor dem Vergraben einer Urne ausserhalb des Friedhofs bei Ihrer Gemeinde nach, auf privatem Boden auch beim Grundeigentümer. Fristen und Gebühren für eine Nische oder ein Urnengrab stehen im Friedhofsreglement Ihrer Gemeinde.
Eine Standardurne fasst drei bis vier Liter, das entspricht der Asche eines Erwachsenen. Daneben gibt es kleine Modelle, Miniurnen oder Teilurnen genannt, für den Fall, dass mehrere Angehörige je einen Teil der Asche behalten möchten.
Das Material zählt mehr als die Form, denn es bestimmt, was Sie später damit machen können. Keramik, Metall, Glas und Stein halten unbegrenzt und passen ins Kolumbarium oder nach Hause. Biologisch abbaubare Urnen aus Pressholz, Sand, Salz, Karton oder Pflanzenfasern sind für die Erde gemacht und zersetzen sich in rund einem Jahr. Viele Friedhöfe verlangen sie sogar, wenn die Urne direkt in die Erde kommt.
Die Grössenordnung der Preise:
| Urnenart | CHF |
|---|---|
| Einfache Urne (Holz, Keramik oder Metall, die Standardmodelle des Bestattungsinstituts) | 80 bis 400 |
| Biologisch abbaubare Urne (für das Urnengrab in der Erde, den Wald oder das Wasser) | 100 bis 350 |
| Handgefertigte Urne oder Künstlerstück (gedrehte Keramik, geblasenes Glas, Edelholz) | 400 bis 1'500 |
| Miniurne (kleines Format, wenige Zentiliter, für einen Angehörigen) | 50 bis 200 |
Zwei praktische Hinweise. Fragen Sie vor dem Kauf nach den zulässigen Massen der Gemeinde: die Nischen im Kolumbarium haben feste Innenmasse, und eine zu grosse Urne müssen Sie ersetzen. Und Sie sind nicht verpflichtet, die Urne beim Bestattungsinstitut zu kaufen, auch wenn das der einfachste Weg ist.
Ein Kolumbarium ist eine Wand oder ein kleines Gebäude auf dem Friedhof, mit Nischen, in denen die Urnen stehen. Jede Nische trägt eine Platte mit Namen und Daten, manchmal ein Foto, und fasst je nach Grösse eine oder mehrere Urnen.
Die Gemeinde stellt die Nische für eine bestimmte Zeit zur Verfügung, in der Regel für zwanzig Jahre, danach lässt sie sich gegen eine Gebühr verlängern. Für Einwohner der Gemeinde ist die erste Periode oft unentgeltlich oder sehr günstig, wie beim Grab. Dauer und Tarife stehen im Friedhofsreglement der Gemeinde, und sie gehen von Ort zu Ort weit auseinander.
Der Punkt, an den beim Entscheid niemand denkt: das Ende dieser Frist. Zwanzig Jahre später muss jemand verlängern und bezahlen. Notieren Sie das Datum und geben Sie es an die nächste Generation weiter, sonst schreibt die Gemeinde eines Tages an eine Adresse, die es nicht mehr gibt.
Fast jeder Friedhof in der Deutschschweiz bietet beides an, und die zwei Lösungen beantworten gegensätzliche Bedürfnisse. Zu Stein und Gravur eines Urnengrabs steht alles auf der Seite Grabstein: Material, Preise und Bewilligung.
Das Gemeinschaftsgrab
Das Urnengrab
Die Frage vor dem Entscheid
Brauchen Sie einen Ort, an den Sie gehen können? Viele Familien wählen in den Wochen nach dem Todesfall die Verstreuung oder das Gemeinschaftsgrab, weil es das Einfachste ist, und vermissen Jahre später einen Platz zum Hingehen. Andere brauchen ihn nie. Beides ist richtig. Nur die Verstreuung lässt sich nicht rückgängig machen.
Das Schweizer Recht ist hier deutlich freier als das der Nachbarländer. Kein Bundesgesetz verlangt, dass die Asche auf einen Friedhof kommt. Sie wird der Familie übergeben, und diese darf sie in den Bergen, im Wald, auf einer Alp, in einem See oder einem Fluss verstreuen oder im eigenen Garten vergraben.
Grenzen hat diese Freiheit trotzdem. Die Regeln:
Eine Unterscheidung, die manche Verwirrung erklärt: mehrere Kantone regeln die gewerbliche Verstreuung und das Platzieren von Urnen ausserhalb des Friedhofs streng, während die Familie selbst frei bleibt. Wenn Sie ein Unternehmen beiziehen, etwa für eine Verstreuung im Gebirge oder aus dem Helikopter, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass es im betreffenden Kanton zugelassen ist.
Das ist erlaubt, ohne Bewilligung und ohne Meldung. Sie dürfen die Urne so lange zu Hause behalten, wie Sie wollen, und sie im eigenen Garten vergraben, wenn Ihnen das Grundstück gehört.
Vorher lohnt es sich, an drei Dinge zu denken. Der Umzug: die Urne zieht mit, und das löst ein Unbehagen aus, mit dem niemand gerechnet hat. Die Erbschaft: wird das Haus eines Tages verkauft und liegt eine Urne im Garten, muss die Frage in diesem Moment geregelt werden, und die Käufer sollten das nicht selber entdecken. Und das Umfeld: die Angehörigen sind sich nicht immer einig, und eine Urne bei einem der Kinder nimmt den anderen den gemeinsamen Ort.
Viele Familien finden das Gleichgewicht so: eine kleine Urne bleibt zu Hause, der Rest der Asche kommt an einen Ort, zu dem alle Zugang haben.
Neben den klassischen Orten sind in den letzten Jahren andere Formen der Erinnerung dazugekommen. Kombinieren lässt sich das alles.
Die Baumbestattung
Der Erinnerungsdiamant
Der Erinnerungsschmuck
Die leere Urne, danach
Das Bestattungsinstitut führt immer eine Auswahl, und das ist der einfachste Weg: es prüft, ob das Modell zum Friedhof passt. Kaufen können Sie auch anderswo, bei einer Keramikerin, einem Glasbläser oder einem Drechsler, oder online. Prüfen Sie dann die zulässigen Masse und die Lieferfrist, die vor der Abdankung halten muss. Die genauen Innenmasse einer Nische gibt Ihnen die Gemeinde.
Bestattungswesen und Friedhöfe sind in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Die Verstreuung der Asche und das Vergraben einer Urne ausserhalb des Friedhofs richten sich nach Kanton und Gemeinde, dazu kommen das Waldgesetz und der Gewässerschutz. Dauer und Gebühren für eine Nische oder ein Urnengrab stehen im Friedhofsreglement der Gemeinde. Die genannten Beträge sind Grössenordnungen aus der Deutschschweiz. Im Zweifel klärt ein Anruf bei der Gemeinde den konkreten Ort. Diese Seite ist eine praktische Information und keine Rechtsberatung.