Schritt 3 · Mit der Zeit

Urne und Kolumbarium: wo die Asche bleibt, und was erlaubt ist

In der Schweiz muss die Asche nicht auf den Friedhof. Kein Bundesgesetz schreibt das vor, die Urne wird der Familie übergeben, und was danach mit ihr geschieht, entscheiden die Angehörigen. Diese Freiheit überrascht viele. Sie bringt auch ein paar Entscheide mit sich, mit denen niemand gerechnet hat.

Aktualisiert am 12. August 2026Lesezeit 8 Minuten

Die Urne wählen: Material, Grösse, Preis

Praktische Information, keine Rechtsberatung

Was mit der Asche erlaubt ist, richtet sich nach Kanton und Gemeinde, dazu kommen das Waldgesetz und der Gewässerschutz. Fragen Sie vor einer Verstreuung oder vor dem Vergraben einer Urne ausserhalb des Friedhofs bei Ihrer Gemeinde nach, auf privatem Boden auch beim Grundeigentümer. Fristen und Gebühren für eine Nische oder ein Urnengrab stehen im Friedhofsreglement Ihrer Gemeinde.

Eine Standardurne fasst drei bis vier Liter, das entspricht der Asche eines Erwachsenen. Daneben gibt es kleine Modelle, Miniurnen oder Teilurnen genannt, für den Fall, dass mehrere Angehörige je einen Teil der Asche behalten möchten.

Das Material zählt mehr als die Form, denn es bestimmt, was Sie später damit machen können. Keramik, Metall, Glas und Stein halten unbegrenzt und passen ins Kolumbarium oder nach Hause. Biologisch abbaubare Urnen aus Pressholz, Sand, Salz, Karton oder Pflanzenfasern sind für die Erde gemacht und zersetzen sich in rund einem Jahr. Viele Friedhöfe verlangen sie sogar, wenn die Urne direkt in die Erde kommt.

Die Grössenordnung der Preise:

UrnenartCHF
Einfache Urne (Holz, Keramik oder Metall, die Standardmodelle des Bestattungsinstituts)80 bis 400
Biologisch abbaubare Urne (für das Urnengrab in der Erde, den Wald oder das Wasser)100 bis 350
Handgefertigte Urne oder Künstlerstück (gedrehte Keramik, geblasenes Glas, Edelholz)400 bis 1'500
Miniurne (kleines Format, wenige Zentiliter, für einen Angehörigen)50 bis 200

Zwei praktische Hinweise. Fragen Sie vor dem Kauf nach den zulässigen Massen der Gemeinde: die Nischen im Kolumbarium haben feste Innenmasse, und eine zu grosse Urne müssen Sie ersetzen. Und Sie sind nicht verpflichtet, die Urne beim Bestattungsinstitut zu kaufen, auch wenn das der einfachste Weg ist.

Das Kolumbarium: wie es funktioniert, was es kostet

Ein Kolumbarium ist eine Wand oder ein kleines Gebäude auf dem Friedhof, mit Nischen, in denen die Urnen stehen. Jede Nische trägt eine Platte mit Namen und Daten, manchmal ein Foto, und fasst je nach Grösse eine oder mehrere Urnen.

Die Gemeinde stellt die Nische für eine bestimmte Zeit zur Verfügung, in der Regel für zwanzig Jahre, danach lässt sie sich gegen eine Gebühr verlängern. Für Einwohner der Gemeinde ist die erste Periode oft unentgeltlich oder sehr günstig, wie beim Grab. Dauer und Tarife stehen im Friedhofsreglement der Gemeinde, und sie gehen von Ort zu Ort weit auseinander.

Der Punkt, an den beim Entscheid niemand denkt: das Ende dieser Frist. Zwanzig Jahre später muss jemand verlängern und bezahlen. Notieren Sie das Datum und geben Sie es an die nächste Generation weiter, sonst schreibt die Gemeinde eines Tages an eine Adresse, die es nicht mehr gibt.

Gemeinschaftsgrab und Urnengrab: die beiden Wege auf dem Friedhof

Fast jeder Friedhof in der Deutschschweiz bietet beides an, und die zwei Lösungen beantworten gegensätzliche Bedürfnisse. Zu Stein und Gravur eines Urnengrabs steht alles auf der Seite Grabstein: Material, Preise und Bewilligung.

Das Gemeinschaftsgrab

  • Ein gemeinsames Feld, oft eine Rasenfläche oder eine Streuwiese, wo die Asche ohne eigenen Platz bleibt.
  • KennzeichnungKeine, oder eine gemeinsame Tafel
  • DauerUnbegrenzt
  • KostenFür Einwohner oft unentgeltlich
  • GrabpflegeDurch die Gemeinde
  • UmkehrbarNein

Das Urnengrab

  • Ein eigener kleiner Platz in der Erde, für eine Person oder für die Familie, wo die Urne mit Grabstein oder Tafel in den Boden kommt.
  • KennzeichnungName, Daten, Grabstein
  • DauerMeist zwanzig Jahre, verlängerbar
  • KostenGebühr der Gemeinde plus Grabstein
  • GrabpflegeDurch die Familie
  • UmkehrbarJa, die Urne kann verlegt werden

Die Frage vor dem Entscheid

Brauchen Sie einen Ort, an den Sie gehen können? Viele Familien wählen in den Wochen nach dem Todesfall die Verstreuung oder das Gemeinschaftsgrab, weil es das Einfachste ist, und vermissen Jahre später einen Platz zum Hingehen. Andere brauchen ihn nie. Beides ist richtig. Nur die Verstreuung lässt sich nicht rückgängig machen.

Asche verstreuen in der Schweiz: was erlaubt ist, und wo

Das Schweizer Recht ist hier deutlich freier als das der Nachbarländer. Kein Bundesgesetz verlangt, dass die Asche auf einen Friedhof kommt. Sie wird der Familie übergeben, und diese darf sie in den Bergen, im Wald, auf einer Alp, in einem See oder einem Fluss verstreuen oder im eigenen Garten vergraben.

Grenzen hat diese Freiheit trotzdem. Die Regeln:

  • Boden gehört immer jemandem. Auf privatem Grund braucht es das Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers. Das gilt auch im Wald: der Schweizer Wald gehört zehntausenden von Privaten, den Gemeinden, den Bürgergemeinden und den Korporationen, auch wenn er öffentlich zugänglich ist.
  • Melden Sie es der Gemeinde, vor allem wenn Sie eine Urne ausserhalb des Friedhofs vergraben. Einzelne Gemeinden und Kantone haben eigene Vorschriften.
  • Stören Sie niemanden. Wählen Sie einen ruhigen Ort und eine ruhige Stunde, und achten Sie darauf, dass der Wind die Asche von den Spaziergängern wegträgt.
  • Schutzgebiete sind ausgenommen, ebenso Grundwasserschutzzonen und Naturschutzgebiete. Waldgesetz und Gewässerschutz gelten auch hier.
  • Wenn Sie eine biologisch abbaubare Urne vergraben, graben Sie tief genug: sie ist nach rund einem Jahr weg, und Bodenbewegungen können sie vorher an die Oberfläche bringen.
  • Die Asche darf aufgeteilt werden, auf mehrere Orte oder mehrere Angehörige. Nichts verbietet das.

Eine Unterscheidung, die manche Verwirrung erklärt: mehrere Kantone regeln die gewerbliche Verstreuung und das Platzieren von Urnen ausserhalb des Friedhofs streng, während die Familie selbst frei bleibt. Wenn Sie ein Unternehmen beiziehen, etwa für eine Verstreuung im Gebirge oder aus dem Helikopter, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass es im betreffenden Kanton zugelassen ist.

Die Urne zu Hause behalten: was das Recht sagt

Das ist erlaubt, ohne Bewilligung und ohne Meldung. Sie dürfen die Urne so lange zu Hause behalten, wie Sie wollen, und sie im eigenen Garten vergraben, wenn Ihnen das Grundstück gehört.

Vorher lohnt es sich, an drei Dinge zu denken. Der Umzug: die Urne zieht mit, und das löst ein Unbehagen aus, mit dem niemand gerechnet hat. Die Erbschaft: wird das Haus eines Tages verkauft und liegt eine Urne im Garten, muss die Frage in diesem Moment geregelt werden, und die Käufer sollten das nicht selber entdecken. Und das Umfeld: die Angehörigen sind sich nicht immer einig, und eine Urne bei einem der Kinder nimmt den anderen den gemeinsamen Ort.

Viele Familien finden das Gleichgewicht so: eine kleine Urne bleibt zu Hause, der Rest der Asche kommt an einen Ort, zu dem alle Zugang haben.

Was als Erinnerung bleibt

Neben den klassischen Orten sind in den letzten Jahren andere Formen der Erinnerung dazugekommen. Kombinieren lässt sich das alles.

Die Baumbestattung

  • Die biologisch abbaubare Urne kommt am Fuss eines Baumes in die Erde, in einem dafür bestimmten Waldstück oder auf einem Friedhof mit Baumfeld. In der Deutschschweiz gibt es dafür mehrere Standorte. Der Platz wird für eine vom Betreiber festgelegte Dauer vergeben.
  • Einige hundert bis mehrere tausend Franken

Der Erinnerungsdiamant

  • Ein spezialisiertes Labor presst einen Teil der Asche zu einem synthetischen Stein, mehrere dieser Labors stehen in der Schweiz. Das Verfahren dauert Monate und braucht nur einen Bruchteil der Asche, der Rest geht an die Familie zurück.
  • Mehrere tausend Franken, je nach Grösse

Der Erinnerungsschmuck

  • Ein Anhänger oder ein hohler Ring mit einer kleinen Menge Asche. Oft die Lösung, wenn mehrere Angehörige etwas behalten möchten, ohne um die Urne zu streiten.
  • Hundert bis tausend Franken

Die leere Urne, danach

  • Eine häufige Frage, die selten laut gestellt wird. Eine Urne, deren Asche verstreut ist, können Sie behalten, dem Bestattungsinstitut zurückgeben oder als Erinnerungsstück weiterverwenden. Biologisch abbaubare Modelle gehen mit der Asche mit.
  • Keine gesetzliche Pflicht

Wo man eine Urne kauft

Das Bestattungsinstitut führt immer eine Auswahl, und das ist der einfachste Weg: es prüft, ob das Modell zum Friedhof passt. Kaufen können Sie auch anderswo, bei einer Keramikerin, einem Glasbläser oder einem Drechsler, oder online. Prüfen Sie dann die zulässigen Masse und die Lieferfrist, die vor der Abdankung halten muss. Die genauen Innenmasse einer Nische gibt Ihnen die Gemeinde.

Ein Bestattungsinstitut finden

Das Verzeichnis von Funere führt die Institute der Deutschschweiz, Kanton für Kanton und Gemeinde für Gemeinde. Die Institute bezahlen nicht für den Eintrag. Alle führen Urnen und kennen die Friedhofsreglemente ihrer Region.

Häufige Fragen

Der weitere Weg

Bestattungswesen und Friedhöfe sind in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Die Verstreuung der Asche und das Vergraben einer Urne ausserhalb des Friedhofs richten sich nach Kanton und Gemeinde, dazu kommen das Waldgesetz und der Gewässerschutz. Dauer und Gebühren für eine Nische oder ein Urnengrab stehen im Friedhofsreglement der Gemeinde. Die genannten Beträge sind Grössenordnungen aus der Deutschschweiz. Im Zweifel klärt ein Anruf bei der Gemeinde den konkreten Ort. Diese Seite ist eine praktische Information und keine Rechtsberatung.