Schritt 3 · Mit der Zeit
Der Grabstein ist die letzte Entscheidung des Weges, und die einzige, die Monate nach der Bestattung fällt, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist. Er ist zugleich die Rechnung, mit der im Budget der Bestattung fast niemand gerechnet hat.
Aktualisiert am 12. August 2026Lesezeit 7 Minuten
Praktische Information, keine Rechtsberatung
Was auf einem Friedhof erlaubt ist, steht im Friedhofsreglement der Gemeinde und wechselt von Ort zu Ort. Die Zahlen auf dieser Seite sind Grössenordnungen aus der Deutschschweiz und ersetzen keine schriftliche Offerte. Verbindlich ist das Reglement Ihres Friedhofs: lassen Sie sich Material, Masse und Gravur von der Friedhofsverwaltung Ihrer Gemeinde bestätigen, bevor Sie den Stein bestellen.
Ein Grabstein steht mindestens zwanzig Jahre im Freien, Sommer wie Winter. Das Material entscheidet deshalb über mehr als den ersten Eindruck: es bestimmt, wie das Grab in fünfzehn Jahren dasteht und wie viel Arbeit es denen macht, die dann noch hingehen.
Granit
Naturstein aus der Region
Marmor
Oberfläche und Schrift
Eine Frage, die sich beim Steinmetz lohnt: die Herkunft des Steins. Ein grosser Teil der in der Schweiz verkauften Granite kommt aus Indien, China oder Brasilien. Technisch spricht nichts dagegen. Es gibt aber Schweizer und europäische Steine, etwa Tessiner Granit, und der Preisunterschied fällt manchmal kleiner aus, als man erwartet.
Zum Text auf dem Stein: üblich sind Vorname und Name mit Geburts- und Todesjahr, dazu oft ein kurzer Trauerspruch oder ein Bibelvers. Der Platz ist begrenzt, und jede zusätzliche Zeile schlägt sich in der Offerte nieder, deshalb entscheidet man den Wortlaut besser vor der Bestellung als danach. Eine Sammlung von Trauersprüchen, klassisch und modern, weltlich und religiös, steht in Kondolenz: was schreiben, wenn Worte fehlen.
Der Stein wird fast immer getrennt von der Bestattung verrechnet, mehrere Monate später. In der Offerte des Bestattungsinstituts taucht er kaum je auf. Er ist der vergessene Posten der Budgets, und er wiegt schwer.
| Posten | CHF |
|---|---|
| Platte oder Stele für ein Urnengrab (kleines Format) | 1'100 bis 2'600 |
| Grabstein ab Katalog (Stele und Sockel aus Granit, Gravur inbegriffen) | 3'000 bis 8'000 |
| Grabstein nach Mass oder für ein Familiengrab (grosse Abmessungen, besonderer Stein, eigener Entwurf oder Skulptur) | 8'000 bis 20'000 |
| Gravur eines weiteren Namens (nach einem zweiten Todesfall, vor Ort oder in der Werkstatt) | 300 bis 900 |
| Einfassung, Pflanzschale, Schmuck (Randsteine, Vase, Laterne, Emailfoto) | 300 bis 2'000 |
| Versetzen und Fundament (oft in der Offerte enthalten, ausdrücklich nachfragen) | Gemäss Offerte |
Dazu kommen die kommunalen Gebühren für das Grab und für die Bewilligung. Der Preisüberwacher hat bei den Friedhofsgebühren erhebliche Unterschiede zwischen den Schweizer Gemeinden festgestellt. Einen nationalen Richtpreis gibt es nicht, und der einzige Weg zur Zahl ist das Reglement der eigenen Gemeinde.
Zwei oder drei Offerten
Verlangen Sie schriftliche Offerten, Posten für Posten, und halten Sie fest, dass der Stein dem Reglement des betreffenden Friedhofs entsprechen muss. Zwischen den Betrieben liegen für vergleichbare Arbeit erhebliche Unterschiede. Zeit haben Sie: es drängt nichts.
Viele Familien beunruhigt das nackte Grab mit dem Holzkreuz, und sie vermuten, der Betrieb lasse sich Zeit. Der Grund ist technisch: nach einer Erdbestattung setzt sich der Boden. Wer zu früh versetzt, riskiert, dass der Stein schief steht oder reisst, und zahlt das Richten selbst.
Ein Holzkreuz oder eine Tafel mit dem Namen, gesetzt vom Bestattungsinstitut.
Übliche Dauer bei einer Erdbestattung. Bei einem Urnengrab oder einer gemauerten Gruft geht es deutlich schneller.
Besuch beim Steinmetz, Wahl des Steins, des Textes und der Schrift. Damit darf man früh beginnen.
Der Betrieb reicht das Projekt beim Friedhof ein: Abmessungen, Material, Text. Die Gemeinde prüft, ob es dem Reglement entspricht.
Länger bei einem besonderen Stein oder einer Anfertigung nach Mass.
Oft sechs Monate bis ein Jahr nach der Bestattung. Das ist normal, und es sagt nichts über Ihre Verbundenheit aus.
Das Friedhofsreglement der Gemeinde legt fest, was zugelassen ist: Höhe und Breite, Material, manchmal die Farben, die erlaubte Bepflanzung und die Art des Schmucks. Auf historischen Friedhöfen gilt oft ein einheitliches Bild. Das Gesuch reicht der Steinmetzbetrieb ein, aber verlangen Sie das Reglement zum Lesen. Es bewahrt davor, sich in ein Modell zu verlieben, das nachher abgelehnt wird.
Die Gemeinde stellt ein Grab für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Gekauft wird es nie. In der Schweiz beträgt die Ruhefrist in der Regel zwanzig Jahre, je nach Grabart und Gemeindereglement auch fünfundzwanzig. Das Reihengrab wird Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde für diese erste Periode oft unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Je nach Gemeinde heisst das Recht am Grab im Reglement Grabnutzungsrecht oder Grabmiete.
Danach gibt es zwei Wege. Manche Gemeinden erlauben die Verlängerung gegen eine Gebühr, oft um zehn oder zwanzig Jahre. Andere heben das Grabfeld auf: es wird geräumt, der Stein entfernt, und die Überreste verbleiben auf dem Friedhof oder werden in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt.
Was am Ende der Frist tatsächlich passiert, und womit wenige Familien rechnen:
Damit es keine böse Überraschung gibt
Notieren Sie das Ablaufdatum und den Friedhof in den Familienpapieren, und sagen Sie es der nächsten Generation weiter. Zwanzig Jahre reichen, damit niemand mehr weiss, wem die Gemeinde eigentlich schreiben müsste.
Der Unterhalt von Stein und Bepflanzung ist Sache der Familie, genauer der Person, auf die das Grab eingetragen ist. Die Gemeinde unterhält die Wege und die gemeinsamen Flächen des Friedhofs. Für das einzelne Grab ist sie nicht zuständig, und ihr Reglement kann verlangen, dass ein vernachlässigtes Grab instand gestellt wird.
Eine Bemerkung, die viele entlastet: wer nicht mehr ans Grab geht, lässt niemanden im Stich. Manche Familien kommen jede Woche, andere nie, und die Verbundenheit misst sich nicht daran. Der Unterhalt ist eine Pflicht gegenüber der Gemeinde. Wie man mit dem Ort des Gedenkens umgeht, entscheidet jede Familie für sich, und bei einer Urne stellt sich die Frage noch einmal anders, siehe Urne und Kolumbarium.
Der Steinmetzbetrieb entwirft den Stein, stellt ihn her, holt die Bewilligung ein und versetzt ihn. Manche Bestattungsinstitute arbeiten mit einem festen Partner zusammen, was praktisch ist und Sie zu nichts verpflichtet: die Wahl liegt bei Ihnen, auch Monate nach der Bestattung.
Beschreiben Sie in wenigen Zeilen, was Ihnen vorschwebt: Gemeinde des Friedhofs, Grabart, Material oder Inschrift, falls Sie schon daran gedacht haben. Wir leiten Ihre Anfrage an einen Steinmetzbetrieb in Ihrer Region weiter, der sich bei Ihnen meldet. Ohne Verpflichtung.
Bestimmte Anfragen werden an kommerzielle Partner von Funere weitergeleitet. Wir können vergütet werden, wenn eine Vermittlung zustande kommt, was am Preis für Sie nichts ändert. Vergleichen Sie vor einer Beauftragung immer mehrere Offerten.
Auf der Offerte verlangen Sie zwei Dinge schwarz auf weiss: das Versetzen und das Fundament getrennt vom Preis des Steins, und die Herkunft des Granits. Eine seriöse Steinmetzin oder ein seriöser Steinmetz prüft das Friedhofsreglement, bevor der Stein bestellt wird.
Friedhöfe und Bestattungswesen sind in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Ruhefristen, Gebühren und die Formvorschriften für Grabsteine stehen im Friedhofsreglement der Gemeinde und unterscheiden sich stark von Ort zu Ort. Die genannten Beträge sind Grössenordnungen aus der Deutschschweiz und ersetzen keine schriftliche Offerte. Das Reglement Ihres Friedhofs ist öffentlich und kann bei der Gemeinde verlangt werden. Diese Seite ist eine praktische Information und keine Rechtsberatung.