Schritt 4 · Vorsorgen

Patientenverfügung: festhalten, was medizinisch gelten soll

Was ist eine Patientenverfügung? Ein Dokument, in dem Sie festhalten, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, für den Fall, dass Sie sich nicht mehr äussern können. Sie ist einfacher zu errichten, als viele denken: Schriftform, Datum, Unterschrift, das genügt.

Aktualisiert am 12. August 2026Lesezeit 8 Minuten

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Was eine Patientenverfügung regelt, und was nicht

Praktische Information

Praktische Information, keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung. Besprechen Sie die medizinischen Punkte mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt: viele Formulierungen werden erst im Gespräch konkret.

Die Patientenverfügung regelt einen einzigen Bereich, dafür den empfindlichsten: Ihre medizinische Behandlung. Sie halten fest, welchen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, etwa Reanimation, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung. Und Sie können eine vertretungsberechtigte Person bezeichnen, die medizinische Entscheide in Ihrem Sinn trifft, wo die Verfügung eine Situation nicht abdeckt.

Was sie nicht regelt: Ihr Geld, Ihre Wohnung, Ihre Verträge, Ihre Post. Dafür ist der Vorsorgeauftrag da. Und sie regelt auch nicht Ihre Bestattung: dafür gibt es die Bestattungsvorsorge. Die drei Begriffe klingen ähnlich und werden ständig verwechselt, meinen aber drei verschiedene Dinge.

Die Wirkung ist stark: Ärztinnen und Ärzte sind an eine gültige Patientenverfügung gebunden, ausser sie verstösst gegen gesetzliche Vorschriften oder es bestehen begründete Zweifel, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch dem mutmasslichen Willen entspricht.

Wann sie in Kraft tritt: nur bei Urteilsunfähigkeit

Solange Sie urteilsfähig sind, entscheiden Sie selbst, direkt im Gespräch mit dem Behandlungsteam. Die Patientenverfügung ist ein Reservedokument: sie greift erst, wenn Sie sich nicht mehr äussern können, nach einem Unfall, während einer Narkose mit Komplikationen, bei fortgeschrittener Demenz, im Koma.

Das nimmt dem Dokument auch den Schrecken. Sie geben nichts aus der Hand, Sie legen nur fest, was gelten soll, wenn Sie selbst nicht mehr gefragt werden können. Und Sie können die Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie urteilsfähig sind.

Was hineingehört: Behandlungswünsche, Reanimation, Organspende, vertretungsberechtigte Person

Vier Bausteine haben sich bewährt:

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    Ihre Werthaltung in wenigen Sätzen

    Was Lebensqualität für Sie bedeutet, wovor Sie sich mehr fürchten: vor dem Sterben oder vor einem Leben in vollständiger Abhängigkeit. Diese Sätze helfen dem Behandlungsteam, alles Übrige in Ihrem Sinn auszulegen.

  2. 2
    Konkrete Behandlungsentscheide

    Reanimation ja oder nein, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, jeweils bezogen auf Situationen: bei einer voraussichtlich tödlich verlaufenden Krankheit, bei schwerer und bleibender Hirnschädigung.

  3. 3
    Schmerzlinderung und Sterbeort

    Der Wunsch nach umfassender Linderung von Schmerzen und Angst, auch wenn dies das Leben verkürzen könnte, und der bevorzugte Ort der Pflege: zu Hause, im Spital, im Hospiz.

  4. 4
    Die vertretungsberechtigte Person

    Name, Beziehung, Telefonnummer, plus eine Ersatzperson. Sprechen Sie mit dieser Person, bevor Sie sie einsetzen: sie muss Ihre Haltung kennen, um sie vertreten zu können.

Auch die Organspende können Sie hier festhalten, in beide Richtungen: Zustimmung oder Ablehnung. Ein Eintrag im Organspenderegister ersetzt diesen Punkt nicht. Die beiden ergänzen sich.

Gültigkeit: Form, Datum, Unterschrift, Aktualisierung

Die Form ist bewusst einfach gehalten, und hier liegt der grosse Unterschied zum Vorsorgeauftrag:

Patientenverfügung

  • Schriftform genügt
  • Darf ausgedruckt oder als Formular ausgefüllt werden
  • Datum und Unterschrift von Ihrer Hand
  • Keine Zeugen, kein Notariat
  • Jederzeit formlos widerrufbar

Vorsorgeauftrag, zum Vergleich

  • Ein getippter, unterschriebener Text ist nichtig
  • Ein ausgefülltes Formular ist nichtig
  • Entweder vollständig von Hand, datiert und unterschrieben
  • Oder öffentlich beurkundet beim Notariat

Ein Ablaufdatum gibt es nicht. Empfohlen wird aber, die Verfügung alle zwei bis drei Jahre und nach jedem einschneidenden Ereignis, einer Diagnose, einem Todesfall im Umfeld, neu zu datieren und zu unterschreiben. Ein aktuelles Datum nimmt dem Behandlungsteam den Zweifel, ob das Dokument noch Ihrem Willen entspricht.

Wo hinterlegen, damit sie im Ernstfall gefunden wird

Eine Patientenverfügung, die im Ordner zu Hause schläft, während Sie im Spital liegen, nützt nichts.

Drei Kanäle, die zusammen funktionieren:

  1. 1
    Versichertenkarte

    Sie können den Hinterlegungsort Ihrer Patientenverfügung auf der Versichertenkarte eintragen lassen. Das ist gesetzlich vorgesehen, und das Behandlungsteam muss im Ernstfall prüfen, ob eine Verfügung besteht.

  2. 2
    Hausärztin oder Hausarzt

    Eine Kopie ins Patientendossier. In vielen Notfallsituationen ist die Hausarztpraxis der erste Anruf.

  3. 3
    Vertretungsberechtigte Person

    Eine Kopie, zusammen mit dem Gespräch über Ihre Haltung. Das Original bleibt bei Ihnen, an einem auffindbaren Ort, nicht im Bankschliessfach.

Was sie kostet

Nichts, wenn Sie eine Vorlage verwenden und sie selbst ausfüllen. Die Vorlagen der FMH, des Schweizerischen Roten Kreuzes und von Dialog Ethik sind kostenlos oder gegen einen kleinen Betrag erhältlich, in kurzen und ausführlichen Versionen. Kostenpflichtig wird es nur, wenn Sie eine begleitete Erstellung mit Beratungsgespräch wünschen, wie sie einige Organisationen und Spitäler anbieten: rechnen Sie dort mit einer Grössenordnung von 100 bis 250 Franken.

Die etablierten Vorlagen

Die FMH bietet ihre Patientenverfügung in einer Kurzversion und einer ausführlichen Version an. Das Schweizerische Rote Kreuz und Dialog Ethik führen begleitete Varianten mit Beratung. Auch viele Spitäler und Palliativstationen stellen eigene Formulare zur Verfügung. Es lohnt sich, eine dieser erprobten Vorlagen als Basis zu nehmen.

Ein Beratungsgespräch anfragen

Beschreiben Sie Ihre Situation in wenigen Zeilen, Kanton und was geregelt werden soll, und wir leiten Ihre Anfrage an eine Fachperson für Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag weiter, die sich bei Ihnen meldet. Unverbindlich.

Bestimmte Anfragen werden an kommerzielle Partner von Funere weitergeleitet. Wir können vergütet werden, wenn eine Vermittlung zustande kommt, was am Preis für Sie nichts ändert. Vergleichen Sie vor einer Beauftragung immer mehrere Offerten.

Für die meisten Situationen genügt eine der kostenlosen Vorlagen. Ein Gespräch lohnt sich vor allem bei einer laufenden Diagnose oder wenn Sie Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag gemeinsam aufsetzen und aufeinander abstimmen wollen.

Vorlage zum Ausfüllen

Anders als der Vorsorgeauftrag darf die Patientenverfügung ausgedruckt und ausgefüllt werden. Drucken Sie die Vorlage, füllen Sie sie in Ruhe aus, am besten nach einem Gespräch mit Ihrer Hausärztin, und unterschreiben Sie mit Datum von Hand.

Patientenverfügung

Ich, Vorname, Name, geboren am Datum, wohnhaft in Adresse, errichte im Vollbesitz meiner Urteilsfähigkeit die folgende Patientenverfügung für den Fall, dass ich mich nicht mehr äussern kann.

Als vertretungsberechtigte Person für medizinische Entscheide bezeichne ich Vorname, Name, Beziehung, Telefon. Als Ersatz: Ersatzperson.

Bei einer Krankheit oder Verletzung mit voraussichtlich tödlichem Verlauf, oder bei schwerer und bleibender Hirnschädigung: was Sie annehmen und was Sie ablehnen, zum Beispiel Reanimation, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr.

Ich wünsche eine umfassende Linderung von Schmerzen und Angst, auch wenn dies mein Leben verkürzen könnte. Belassen oder streichen.

Bevorzugter Ort der Pflege: zu Hause, Spital, Hospiz. Seelsorgerische oder spirituelle Begleitung: ja, nein, Präzisierungen. Organspende: Zustimmung, Ablehnung, Präzisierungen.

Diese Verfügung ersetzt alle früheren Patientenverfügungen.

Ort Ort, Datum Datum. Unterschrift: handschriftliche Unterschrift

Drucken oder herunterladen, in Ruhe ausfüllen, von Hand datieren und unterschreiben. Zeugen braucht es keine, ein Notariat auch nicht. Danach: Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eintragen lassen, und eine Kopie der Hausärztin und der vertretungsberechtigten Person übergeben.

Der Unterschied zum Vorsorgeauftrag

Kurz gesagt: die Patientenverfügung regelt die Medizin, der Vorsorgeauftrag regelt das Leben drumherum, Vermögen, Verträge, Behörden, Wohnort. Die Formvorschriften sind genau gegenläufig: hier genügt das ausgefüllte Formular, dort ist es nichtig. Verwenden Sie deshalb nie dasselbe Vorgehen für beide Dokumente.

Wer vollständig vorsorgen will, erstellt beide und stimmt sie ab, insbesondere bei der Wahl der Personen. Zum Vorsorgeauftrag: die strengen Formen, und die Vorlage zum Abschreiben von Hand.

Häufige Fragen

Der weitere Weg

Rechtsgrundlage: Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Artikel 370 bis 373 zur Patientenverfügung, Artikel 378 zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen. Diese Seite ist eine praktische Information und keine Rechts- oder medizinische Beratung.