Schritt 4 · Vorsorgen

Vorlagen und Formulare: sieben Dokumente zum Herunterladen

Sieben Dokumente für die Deutschschweiz, zum Herunterladen und Ausdrucken, ohne Anmeldung. Einige brauchen Sie in den Tagen nach einem Todesfall. Andere schreiben Sie zu Lebzeiten, damit Ihre Angehörigen später nicht raten müssen.

Aktualisiert am 12. August 2026Lesezeit 5 Minuten

Bevor Sie herunterladen

Praktische Information, keine Rechtsberatung

Die Vorlagen sind allgemeine Dokumente für die Schweiz und ersetzen keine Prüfung Ihres Falls. Beim Testament entscheidet die Form über die Gültigkeit: verlangt sind der ganze Text von Hand, mit Datum und Unterschrift, ein getippter Text ist nichtig. Bei Patchworkfamilie, Unternehmen, Vermögen im Ausland oder absehbarem Streit unter den Erben genügt eine Vorlage nicht. Lassen Sie das Dokument vor der Unterschrift von einer Notarin, einem Notar oder einer Fachperson in Ihrem Kanton anschauen.

Gratis, und ohne E-Mail-Adresse

  • Kein Formular und keine Anmeldung. Danach kommt auch keine Werbepost.

Auf das Schweizer Recht abgestimmt

  • Jedes Dokument nennt die Formvorschrift, wo das Gesetz eine verlangt.

Frei weiterverwendbar

  • Sie dürfen die Vorlagen ausdrucken und an Angehörige oder an Ihre Klientinnen und Klienten weitergeben.

Datiert und aktuell gehalten

  • Jedes Dokument trägt das Datum seiner letzten Aktualisierung und die Adresse der Originalseite.

Ein Dokument allein erklärt nichts. Jede Vorlage verweist auf den passenden Ratgeber, und dort steht, an wen der Brief geht, innert welcher Frist und mit welchen Beilagen. Lesen Sie ihn vor dem Versand. Die Hälfte der Probleme entsteht durch ein richtiges Dokument zum falschen Zeitpunkt.

Die ersten Tage

Die beiden Dokumente, die man in den ersten achtundvierzig Stunden sucht, wenn niemand den Kopf für Listen hat.

Checkliste: wen benachrichtigen nach einem Todesfall

Achtzehn Stellen, geordnet in der Reihenfolge, in der sie wirklich drängen: die erste Woche, der Monat, und was Zeit hat. Auf der Liste stehen die AHV-Ausgleichskasse, die Pensionskasse, die Krankenkasse, der Arbeitgeber, die Banken, die Verwaltung oder der Vermieter, die Versicherungen, die Gemeinde, die Serafe, die Telefon- und Internetanbieter, die Post, die Abonnemente und das Steueramt.

Zum Ausdrucken und Abhaken, ab der ersten Woche und über den Monat danach. Für die Form gibt es keine Vorschrift. Die Reihenfolge der Schritte und die Fristen stehen im Ratgeber zu den Meldungen nach einem Todesfall.

Kündigungsschreiben für Verträge und Abonnemente

Ein einziger Brief, den Sie für jeden Vertrag anpassen: Telefon, Internet, Zeitung, das Abo für den öffentlichen Verkehr, den Verein, die Zusatzversicherung. Die Vorlage enthält den Betreff, die Kundennummer, den Hinweis auf den Todesfall, die Kündigung samt Schlussabrechnung und die Beilagen.

Schriftlich versenden, mit einer Kopie der Todesurkunde, innert eines Monats. Gehen Sie vorher die Kontoauszüge durch und notieren Sie die wiederkehrenden Zahlungen. Fast immer taucht dabei ein Vertrag auf, an den niemand gedacht hat.

Die Bank und die blockierten Konten

Der Brief, der den Todesfall meldet, das Verzeichnis der Guthaben verlangt und die Auflösung vorbereitet. Mit demselben Schreiben bitten Sie die Bank, die Rechnung des Bestattungsinstituts direkt vom Konto der verstorbenen Person zu bezahlen.

Brief an die Bank und Auflösung des Kontos

Ein Versand deckt drei Anliegen ab: den vollständigen Auszug der Guthaben am Todestag, die Bezahlung der Bestattungsrechnung, und die Auflösung, sobald die Erbbescheinigung vorliegt. Der Abschnitt zur Bestattungsrechnung ist freiwillig. Dazu kommen die Liste der Daueraufträge und die Anweisung, wohin der Saldo überwiesen werden soll.

Eingeschrieben versenden, unterschrieben von den bekannten Erben, in der ersten Woche. Ein Brief pro Institut. Den vollständigen Text zum Kopieren und die Erklärung, was die Bank trotz Blockierung bezahlt, finden Sie im Ratgeber zu Konten und Renten nach einem Todesfall.

Die Wohnung und der Mietvertrag

Das ist das heikelste Dokument der Liste, weil ein falsches Datum mehrere Monate Mietzins kostet. Stirbt die Mieterin oder der Mieter, entsteht ein besonderes Kündigungsrecht. Es verfällt, wenn es nicht auf den nächsten möglichen Termin ausgeübt wird.

Kündigung des Mietvertrags nach einem Todesfall

Der Brief stützt sich auf Artikel 266i des Obligationenrechts: die Erben können mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen, auch wenn der Vertrag befristet war oder eine längere Frist vorsah. Die Vorlage enthält die gesetzliche Grundlage, die Stelle für den Termin, die Bitte um einen Termin für die Wohnungsabgabe und ein Feld für mehrere Unterschriften.

Strenge Form

Eingeschrieben, unterschrieben von allen Erben, in den Tagen nach dem Todesfall. Prüfen Sie vor dem Datieren die ortsüblichen Kündigungstermine: sie sind je nach Kanton und Gemeinde verschieden. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Wohnungsräumung.

Vorsorgen: Testament, Patientenverfügung und letzte Wünsche

Drei Dokumente, die man zu Lebzeiten vorbereitet. Achten Sie auf die Form: in der Schweiz ist ein ausgedrucktes und ausgefülltes Testament nichtig. Es muss vollständig von Hand abgeschrieben oder öffentlich beurkundet werden.

Eigenhändiges Testament

Ein Referenztext zum wortgetreuen Abschreiben, mit den Angaben, die späteren Streit ersparen: der Widerruf früherer Testamente, die genaue Bezeichnung der Begünstigten, die Einsetzung einer Willensvollstreckerin oder eines Willensvollstreckers. Dazu kommen der Aufbau, die üblichen Formulierungen und eine Kontrollliste in acht Punkten für ein bereits geschriebenes Testament.

Vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben. Ein getipptes oder ausgedrucktes Testament ist nichtig. Nützlich in jedem Alter, und nach einer Scheidung, einer Geburt oder einem Immobilienkauf noch einmal zu lesen. Die gültigen Formen stehen im Ratgeber zum Testament.

Patientenverfügung

Das Dokument sagt den Ärztinnen und Ärzten, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen, falls Sie sich nicht mehr äussern können, und es bezeichnet Ihre vertretungsberechtigte Person. Es deckt die Reanimation, die künstliche Lebenserhaltung, die Ernährung, die Schmerzbehandlung, den Ort des Lebensendes und die spirituelle Begleitung ab.

Hier ist der Ausdruck zulässig, sofern Sie von Hand datieren und unterschreiben. Möglichst früh erstellen, dann alle fünf Jahre durchlesen. Vermerken Sie auf Ihrer Versichertenkarte, dass eine Patientenverfügung besteht. Die Vorlage steht auch im Ratgeber zur Patientenverfügung.

Das Blatt mit meinen letzten Wünschen

Eine Seite für das Wesentliche: Kremation oder Erdbestattung, Abdankung, Todesanzeige, und vor allem der Ort, an dem Ihre Verträge liegen. Notiert werden der Vertrag für die Bestattungsvorsorge mit seiner Nummer, zwei Personen, die benachrichtigt werden sollen, und der Ort, an dem die Kopien liegen.

Für die Form gibt es keine Vorschrift, und das Blatt gilt nicht als Testament. Jederzeit auszufüllen, und dort zu lassen, wo man es findet. Geben Sie ein Exemplar einer Vertrauensperson. Ausfüllen können Sie es auch direkt im Ratgeber zur Bestattungsvorsorge.

Sie sind eine Gemeinde, ein Spital oder ein Heim

Diese Dokumente sind zum Weitergeben gemacht, und Sie brauchen dafür keine Bewilligung. Zivilstandsämter, Heime, Palliativstationen und die Sozialdienste der Gemeinden empfangen jede Woche Familien, die mit einer Broschüre und vielen offenen Fragen wieder gehen. Für genau diese Lücke sind die sieben Dokumente geschrieben.

  • Druck und Weitergabe frei, unverändert, ohne Rückfrage bei uns
  • Verlinkung von Ihrer Website, Ihrem Intranet oder Ihrer Eintrittsbroschüre
  • Gedruckte Kleinauflage auf Anfrage, für öffentliche Institutionen kostenlos
  • Anpassung an Ihre Gemeinde möglich: zuständige Behörde, Öffnungszeiten, lokale Kontakte

Diese Dokumente weitergeben

Wir bitten nur um eines: ändern Sie den rechtlichen Inhalt der Dokumente nicht, denn die Formvorschriften stehen dort bewusst im Vordergrund. Für eine gedruckte Serie oder eine Anpassung an Ihre Gemeinde schreiben Sie uns.

Häufige Fragen

Der weitere Weg

Rechtsgrundlage: Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Artikel 505 zum eigenhändigen Testament und Artikel 370 bis 373 zur Patientenverfügung, Obligationenrecht, Artikel 266i zur Kündigung des Mietvertrags nach dem Tod der Mieterin oder des Mieters. Die Vorlagen sind allgemeine Dokumente für die Schweiz und decken besondere Lagen nicht ab: Patchworkfamilie, Unternehmen, Vermögen im Ausland, Streit unter den Erben. Zuständige Behörden, Gebühren und die ortsüblichen Kündigungstermine sind kantonal geregelt. Diese Seite ist eine praktische Information und keine Rechtsberatung.