Die drei Dinge, die jetzt zählen
Praktische Information, keine Rechtsberatung
Die zuständigen Stellen und die Gebühren sind kantonal geregelt. Für eine Auskunft, die Sie bindet, fragen Sie beim Zivilstandsamt oder bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde nach.
Wenn Sie heute nur das hier lesen, genügt es.
- 1Den Tod ärztlich feststellen lassen
Zu Hause rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den Notfalldienst. Im Spital oder im Heim erledigt das die Institution. Vorher darf der Leichnam nicht bewegt werden.
- 2Ein Bestattungsinstitut wählen
Das ist die einzige echte Entscheidung der ersten Stunden. Danach übernimmt das Institut die Überführung, die Meldung beim Zivilstandsamt und den grössten Teil der Formalitäten.
- 3Drei Dokumente bereitlegen
Die ärztliche Todesbescheinigung, einen Ausweis der verstorbenen Person und das Familienbüchlein, sofern vorhanden. Alles andere kann warten.