Schritt 1 · Die ersten Tage
Die Wahl des Bestattungsinstituts ist die einzige echte Entscheidung der ersten Stunden. Alles andere folgt daraus. Diese Seite zeigt, was ein Institut wirklich übernimmt, was eine Bestattung in der Schweiz kostet, und welche zehn Fragen Sie stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Aktualisiert am 12. August 2026Lesezeit 10 Minuten
Praktische Information, keine Rechtsberatung
Die genannten Beträge sind Grössenordnungen aus der Deutschschweiz und ersetzen keine schriftliche Offerte. Das Bestattungswesen ist kantonal und kommunal geregelt: Gebühren, Fristen und zuständige Stellen ändern von Gemeinde zu Gemeinde. Was bei Ihnen gilt, sagen Ihnen die Gemeinde und das Bestattungsinstitut, Posten für Posten.
Unsere Unabhängigkeit
Wir empfehlen kein bestimmtes Unternehmen. Funere wird an Ihrer Wahl des Bestattungsinstituts nicht beteiligt und lenkt zu keinem hin. Unser kantonales Verzeichnis führt alle Institute im gleichen Format auf.
In der Schweiz stirbt man selten mit einem Plan in der Schublade. Das Bestattungsinstitut ist die Stelle, die aus einem Ausnahmezustand einen Ablauf macht. Konkret:
Überführung und Versorgung
Die amtlichen Schritte
Die Koordination
Das Material
Die Begleitung der Familie
Was es nicht macht
Ein Punkt, den viele nicht wissen: nichts verpflichtet Sie, das vom Spital, vom Heim oder von der Gemeinde genannte Institut zu nehmen. Die Wahl liegt bei der Familie. Sie dürfen zwei oder drei Institute anfragen, bevor Sie sich entscheiden, auch am ersten Tag.
Sie führen dieses Gespräch in einem Zustand, in dem man nicht verhandelt. Genau deshalb lohnt sich eine Liste zum Mitnehmen und Abhaken: Sie müssen sich nichts merken.
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Die zehn Fragen
Für eine Kremation mit Abdankung liegt die Grössenordnung meist zwischen 4'000 und 8'000 Franken. Mit Erdbestattung, Grabstein und grösserer Feier sind 12'000 Franken schnell überschritten. Städte liegen am oberen Rand der Spannen, ländliche Gemeinden am unteren.
| Posten | CHF |
|---|---|
| Einfacher Sarg für die Kremation (brennbares Modell, auch bei einer Kremation zwingend) | 300 bis 800 |
| Sarg für die Erdbestattung (Massivholz, der Posten mit der grössten Spannweite) | 1'500 bis 8'000 |
| Urne (vom einfachen oder biologisch abbaubaren Modell bis zum Künstlerstück) | 80 bis 1'000 |
| Überführung und Einsargung (Abholung, Versorgung, Fahrt zum Krematorium oder Friedhof) | 600 bis 1'500 |
| Honorar und Formalitäten (Koordination, amtliche Schritte, Personal am Tag der Abdankung) | 800 bis 2'000 |
| Aufbahrungsraum (freiwillig, oft pro Tag verrechnet) | 200 bis 700 |
| Kommunale Kremationsgebühr (in vielen Gemeinden für Einwohner kostenlos) | 0 bis 900 |
| Grab auf dem Friedhof (das Reihengrab wird Einwohnern der Gemeinde oft für zwanzig Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt) | 0 bis 2'000 |
| Blumen und Dekoration (Sargschmuck, Schmuck des Saals) | 150 bis 800 |
| Leidzirkulare und Danksagungen (Druck und Versand, die Publikation einer Online-Todesanzeige ist kostenlos) | 150 bis 600 |
| Grabstein und Gravur (fast nie in der ersten Offerte, verrechnet Monate später) | 3'000 bis 8'000 |
Diese Beträge sind Grössenordnungen aus der Deutschschweiz. Sie hängen von der Gemeinde, vom Institut und von Ihren Entscheidungen ab. Die Offerte Posten für Posten bleibt das einzige verlässliche Instrument, um zu vergleichen.
In der Schweiz wird heute in rund neun von zehn Fällen kremiert. Beides ist überall möglich, und die Wahl liegt bei der verstorbenen Person, wenn sie sich geäussert hat, sonst bei den Angehörigen.
Kremation
Erdbestattung
Zwei nützliche Präzisierungen. Die Kremation verhindert keine Abdankung mit Sarg: sie findet danach statt. Und über die Bestimmung der Asche muss nicht am selben Tag entschieden werden. Die Familie hat Zeit, und im ersten Schmerz fällt dieser Entscheid ohnehin schwer.
Im Schweizer Recht sind die Bestattungskosten eine Schuld des Nachlasses: sie werden aus dem Vermögen der verstorbenen Person bezahlt, vor der Teilung. Praktisch akzeptieren die Banken in der Regel, die Rechnung des Bestattungsinstituts direkt vom blockierten Konto zu begleichen. Wichtig für Erben, die eine Ausschlagung erwägen: das Bezahlen der Bestattung gilt nicht als Annahme der Erbschaft.
Reicht der Nachlass nicht und können auch die unterstützungspflichtigen Angehörigen nicht aufkommen, übernimmt in der Regel die Wohnsitzgemeinde eine einfache, würdige Bestattung. In vielen Gemeinden sind Grundleistungen für Einwohner ohnehin unentgeltlich, etwa die Kremation oder das Reihengrab.
Und die Steuern: die Bestattungskosten können in den meisten Kantonen im Nachlassverfahren in Abzug gebracht werden, die Regeln sind kantonal. Mehr zum Umgang mit blockierten Konten in Konten und Renten nach einem Todesfall.
Für Gäste stellt sich die Frage meist andersherum: welche Blumen schickt man, was schreibt man, was ist üblich. Für beides, die Trauerfloristik mit Kranz, Gesteck und Strauss und die Beileidsworte, gibt es eine eigene Seite: Kondolenz: was schreiben, und welche Blumen üblich sind. Steht in der Todesanzeige «anstelle von Blumen», halten Sie sich an diesen Wunsch.
Alle erfassten Institute, Kanton für Kanton und Gemeinde für Gemeinde. Die Institute bezahlen nicht für den Eintrag in diesem Verzeichnis und können ihre Position nicht verbessern. Sie führen ein Institut und möchten Ihre Angaben korrigieren? Schreiben Sie uns.
Bestattungswesen und Friedhöfe sind in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt, die genannten Beträge sind Grössenordnungen. Diese Seite ist eine praktische Information und keine Rechtsberatung.