Im Gedenken an

Peter Geiser-Kunz

80 Jahre · 17 Juni 1946 — 16 Juli 2026 · Gelterkinden, Basel-Landschaft

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Einen Monat später
Möchten Sie sich bei denen bedanken, die Ihnen beigestanden haben?

Einen Monat nach dem Tod von Peter entscheiden sich viele Familien, eine Danksagung zu veröffentlichen. Es ist eine kostenlose Geste, die für die gesamte Gemeinschaft sichtbar ist.

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Verbundenheit

Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Wohin der Zug des Lebens uns führt, wissen wir nicht. Wir sehen vieles, das an uns vorbeizieht. Es reisen Menschen mit, die bei uns, wenn sie aussteigen, Spuren hinterlassen und die wir nicht mehr vergessen werden. Plötzlich kommt der Moment, wo es auch für uns heisst: E N D S T A T I O N. Und dann ist es schön, wenn wir sagen können: Es war eine wunderbare Reise.

Traurig nehmen wir Abschied von unserem geliebten Peter Geiser-Kunz. Nach kurzer Krankheit ist er für uns alle überraschend eingeschlafen. Wir sind dankbar für die gemeinsame Zeit, die vielen schönen Erinnerungen und die Liebe, Wärme und Fürsorge, die er uns geschenkt hat. Er wird in unseren Herzen weiterleben und unvergessen bleiben.

Trauerfamilie

  • Doris Geiser-Kunz und Verwandte

Wann kann ich Abschied nehmen?

Trauerfeier und Besuch

Im engsten Familienkreis

WoFriedhof in Gelterkinden4460 Gelterkinden

Blumen senden

Mit Sorgfalt vorbereitet und der Familie überbracht, an die Adresse, die Sie uns angeben.

oder

Einen Baum für Peter Geiser-Kunz pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt in einem Schweizer Wald von unserem Partner.

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Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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