Todesanzeigen, Traueranzeigen und Nachrufe in Leibstadt

Alle in der Gemeinde Leibstadt und der umliegenden Region R. Ost / Nord veröffentlichten Anzeigen. Informationen aktualisiert aus den wichtigsten Quellen und Lokalzeitungen.

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Todesanzeige kostenlos veröffentlichen

Kostenpflichtige Todesanzeigen ausserhalb von Funere im Kanton Aargau stellen oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Auf Funere.com veröffentlichen Sie kostenlos – Anzeige, Kondolenzen und Erinnerungen an einem zentralen Ort des Gedenkens.

Bestattungsunternehmen - Leibstadt

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Was ist bei einem Todesfall in Leibstadt zu tun?

Eine interaktive Checkliste für die ersten administrativen und persönlichen Schritte.

  1. 1. Arzt kontaktieren

    Erste 2 Stunden

    Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie umgehend den Hausarzt oder den Notruf 144 für die offizielle Todesfeststellung und die Ausstellung des ärztlichen Todeszeugnisses (erforderlich für alle weiteren Schritte).

  2. 2. Ein Bestattungsunternehmen wählen

    Transport organisieren und erste Wünsche der verstorbenen Person klären.

  3. 3. Offizielle Meldung beim Zivilstandsamt

    Bevor eine öffentliche Anzeige erfolgt, ist es wichtig, die Familie, enge Freunde und einen allfälligen Arbeitgeber des Verstorbenen persönlich zu informieren.

  4. 4. Anzeige beim Zivilstandesamt

    Muss beim Gemeindekanzlei Leibstadt erfolgen (innerhalb von 48 Stunden).

  5. 5. Todesanzeige kostenlos auf Funere.com veröffentlichen

    Bewältigen Sie diesen Moment nicht allein. Auf Funere.com können Sie die Todesanzeige kostenlos in wenigen Minuten veröffentlichen, die Gemeinschaft informieren und Kondolenznachrichten entgegennehmen.

    Jetzt veröffentlichen

Die vollständige Anleitung als PDF speichern

Behalten Sie die Checkliste griffbereit und teilen Sie sie mit der Familie — jeder Schritt im Detail erklärt.

Checkliste herunterladen (PDF)

Praktischer Leitfaden: Was tun im Todesfall in Leibstadt

In Leibstadt im Kanton Aargau muss eine Todesfallmeldung innerhalb einer bestimmten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Rechtliche Verfahren

Die Todesfallmeldung ist bei der Gemeindekanzlei Leibstadt einzureichen. Die Meldung muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Todesfall erfolgen. Die Gemeindekanzlei Leibstadt befindet sich unter der Adresse Oberdorfstrasse 222, 5325 Leibstadt. Für Fragen können Sie die Gemeindekanzlei unter der Telefonnummer +41 56 267 63 40 oder per E-Mail unter kanzlei@leibstadt.ch kontaktieren.

Gemeindekanzlei Leibstadt
+41 56 267 63 40

Friedhof und Ruhestätte

Der Friedhof Leibstadt in Leibstadt befindet sich an der Klemmestrasse 5325 Leibstadt. Es werden Inhumationen und Kremationen angeboten.

Häufig gestellte Fragen in Leibstadt