Im Gedenken an

Anna Maria Mahrer-Rudolf

87 Jahre · 2 Oktober 1938 — 22 Juli 2026 · Möhlin, Aargau

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Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

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Nachruf

Einschlafen dürfen, wenn man das Leben nicht mehr selbst gestalten kann, ist der Weg zur Freiheit und Trost für alle. Hermann Hesse

Anna Maria Mahrer-Rudolf, unsere Partnerin, Mutter, Schwiegermutter, Grossmutter, Urgrossmutter und Schwester ist im 88. Altersjahr nach einem reich erfüllten Leben friedlich eingeschlafen. Wir vermissen Dich.

Trauerfamilie

  • Alois Hasler
  • Regine Mahrer und Gabriel Heim
  • Jonas Klemperer und Benjamin Klemperer
  • Stefan Mahrer
  • Thomas Mahrer und Martina Hilker
  • Nathan und Edona Mahrer mit Stella, Basil und Lena
  • Nora Mahrer
  • Christoph und Franziska Mahrer-Bider
  • Simon und Karin Mahrer-Wittenwiler
  • Valentin, Alexander und Maria
  • Hedy und Joseph Blättler-Rudolf
  • Familie und Freunde

Herzlich danken wir dem Team des Wohn- und Pflegezentrums Stadelbach für die liebevolle und einfühlsame Betreuung.

Wir bitten um eine Spende an

  • Generationen-Brunnen des Wohn- und Pflegezentrums Stadelbach

    CH39 0076 1051 8901 0200 2

Wann kann ich Abschied nehmen?

Trauerfeier und Besuch

WannFreitag 21 August, 11:00
WoChristkatholische Kirche4313 Möhlin
WannFreitag 21 August, 11:00
WoFriedhof

Die Urnenbeisetzung findet mit anschliessender Abdankung statt.

Einen Baum für Anna Maria Mahrer-Rudolf pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt von unserem Aufforstungspartner. Es wächst, wo Blumen verblühen.

CHF 50 pro Baum

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Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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