Im Gedenken an

Thomas Lüscher

42 Jahre · 2 Juli 1983 — 28 Juni 2026 · Oberentfelden, Aargau

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Einen Monat später
Möchten Sie sich bei denen bedanken, die Ihnen beigestanden haben?

Einen Monat nach dem Tod von Thomas entscheiden sich viele Familien, eine Danksagung zu veröffentlichen. Es ist eine kostenlose Geste, die für die gesamte Gemeinschaft sichtbar ist.

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Verbundenheit

Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Immer wenn die Sterne am Himmel leuchten wissen wir, dass du ganz nah bei uns bist, denn der funkelndste Stern bist du.

Traurig nehmen wir Abschied von Thomas Lüscher. Er durfte am frühen Sonntagmorgen im Pflegeheim Lindenfeld friedlich einschlafen.

Trauerfamilie

  • Edith und Urs Lüscher-Uehlinger
  • Daniela und Markus Widmer mit Raven, Lars, Lexy und Emely
  • Lotti Lüscher und Verwandte

Ein herzliches Dankeschön all jenen, die Thomas Liebe, Achtung und Freundschaft entgegengebracht und ihn auf seinem Weg begleitet haben. Besonderen Dank an Frau Dr. S. Jaros und an das gesamte Personal des Pflegezentrums Lindenfeld.

Wann kann ich Abschied nehmen?

Trauerfeier und Besuch

Im engsten Familienkreis

Einen Baum für Thomas Lüscher pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt von unserem Aufforstungspartner. Es wächst, wo Blumen verblühen.

CHF 50 pro Baum

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Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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