Im Gedenken an

Hans Gloor

89 Jahre30 Oktober 1936 — 3 April 2026Seon, Aargau
Einen Monat später
Möchten Sie sich bei denen bedanken, die Ihnen beigestanden haben?

Einen Monat nach dem Tod von Hans entscheiden sich viele Familien, eine Danksagung zu veröffentlichen. Es ist eine kostenlose Geste, die für die gesamte Gemeinschaft sichtbar ist.

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Anteilnahme

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Alles hat seine Zeit: sich begegnen und verstehen, sich halten und lieben, sich loslassen und erinnern.

Traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen, nehmen wir Abschied von Hans Gloor. Nach langer, mit grosser Geduld ertragener Krankheit durfte er seine letzte Reise antreten.

In stiller Trauer

  • Dora und Bruno Gloor
  • Rita und Daniel Gloor
  • Verwandte, Freunde und Bekannte

Wir danken allen, die Hans während des Lebens in Liebe und Freundschaft begegnet sind. Ein besonderer Dank gilt dem Pflegepersonal der Station Eichberg im Alters- & Pflegeheim Unteres Seetal, das Hans liebevoll und einfühlsam betreut hat. Danken möchten wir auch der Praxis Brestenberg für die jahrelange Begleitung. Ausserdem danken wir Herrn Pfarrer Thomas Gutmann und Herrn Pfarrer Michael Freiburghaus sowie der Musikgesellschaft Leutwil und Boniswil und dem Schützenverein Leutwil für die würdevolle Gestaltung der Beisetzung und des Fahnengrusses.

Wann kann ich Abschied nehmen?

Trauerfeier und Besuch

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Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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