Im Gedenken an

Peter Tröhler

77 Jahre · 6 Februar 1949 — 16 Mai 2026 · Langenbruck, Basel-Landschaft

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Einen Monat später
Möchten Sie sich bei denen bedanken, die Ihnen beigestanden haben?

Einen Monat nach dem Tod von Peter entscheiden sich viele Familien, eine Danksagung zu veröffentlichen. Es ist eine kostenlose Geste, die für die gesamte Gemeinschaft sichtbar ist.

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Anteilnahme

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Und meine Seele spannte weit ihre Flügel aus, flog durch die stillen Lande, als flöge sie nach Haus. Joseph von Eichendorff.

Traurig und mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von Peter Tröhler. Nach kurzer schwerer Krankheit hat er im Beisein seiner Familie, Partnerin und Freunde seine letzte Reise angetreten. Wir vermissen dich sehr:

Wir vermissen dich sehr

  • Sandra und René Hürzeler-Tröhler
  • Seraina und Livio
  • Margit Haldemann
  • Verwandte und Freunde

Wir bitten um eine Spende an

  • BirdLife Schweiz

    CH71 0900 0000 8006 9351 6
  • Verein Igelnest OberBaselbiet

    CH85 0076 9439 3769 0200 1

Wann kann ich Abschied nehmen?

Trauerfeier und Besuch

Woengster Familien- und Freundeskreis

Auf Wunsch von Peter findet die Abschiedsfeier im engsten Familien- und Freundeskreis statt

Auf Wunsch von Peter findet die Abschiedsfeier im engsten Familien- und Freundeskreis statt, seine Asche wird der Natur übergeben.

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Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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