Todesanzeigen, Traueranzeigen und Nachrufe in Nenzlingen

Alle in der Gemeinde Nenzlingen und der umliegenden Region Laufental veröffentlichten Anzeigen. Informationen aktualisiert aus den wichtigsten Quellen und Lokalzeitungen.

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Todesanzeige kostenlos veröffentlichen

Kostenpflichtige Todesanzeigen ausserhalb von Funere im Kanton Basel-Landschaft stellen oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Auf Funere.com veröffentlichen Sie kostenlos – Anzeige, Kondolenzen und Erinnerungen an einem zentralen Ort des Gedenkens.

Bestattungsunternehmen - Nenzlingen

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Was ist bei einem Todesfall in Nenzlingen zu tun?

Eine interaktive Checkliste für die ersten administrativen und persönlichen Schritte.

  1. 1. Arzt kontaktieren

    Erste 2 Stunden

    Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie umgehend den Hausarzt oder den Notruf 144 für die offizielle Todesfeststellung und die Ausstellung des ärztlichen Todeszeugnisses (erforderlich für alle weiteren Schritte).

  2. 2. Ein Bestattungsunternehmen wählen

    Transport organisieren und erste Wünsche der verstorbenen Person klären.

  3. 3. Offizielle Meldung beim Zivilstandsamt

    Bevor eine öffentliche Anzeige erfolgt, ist es wichtig, die Familie, enge Freunde und einen allfälligen Arbeitgeber des Verstorbenen persönlich zu informieren.

  4. 4. Anzeige beim Zivilstandesamt

    Muss beim Zivilstandsamt Basel-Landschaft erfolgen (innerhalb von 48 Stunden).

  5. 5. Todesanzeige kostenlos auf Funere.com veröffentlichen

    Bewältigen Sie diesen Moment nicht allein. Auf Funere.com können Sie die Todesanzeige kostenlos in wenigen Minuten veröffentlichen, die Gemeinschaft informieren und Kondolenznachrichten entgegennehmen.

    Jetzt veröffentlichen

Die vollständige Anleitung als PDF speichern

Behalten Sie die Checkliste griffbereit und teilen Sie sie mit der Familie — jeder Schritt im Detail erklärt.

Checkliste herunterladen (PDF)

Praktischer Leitfaden: Was tun im Todesfall in Nenzlingen

In Nenzlingen müssen Todesfälle beim Zivilstandsamt Basel-Landschaft angemeldet werden.

Rechtliche Verfahren

Der Todesfall muss innerhalb von 48 Stunden beim Zivilstandsamt Basel-Landschaft angemeldet werden. Das Amt befindet sich unter der Adresse Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim. Für Auskünfte können Sie das Amt unter der Telefonnummer +41 61 552 42 00 erreichen oder eine E-Mail an zivilstandsamt@bl.ch senden.

Zivilstandsamt Basel-Landschaft
+41 61 552 42 00

Friedhof und Ruhestätte

Der Friedhof Nenzlingen befindet sich in der Gemeinde Nenzlingen an der Kirchgasse 9, 4224 Nenzlingen. Es werden Erdbestattungen und Kremationen angeboten.

Häufig gestellte Fragen in Nenzlingen