Im Gedenken an

Trudi Haltinner-Heussi

86 Jahre · 2 Februar 1940 — 8 Juli 2026 · Näfels, Glarus Nord, Glarus

Haben Sie einen Fehler oder eine fehlende Information bemerkt?

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Verbundenheit

Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

In Liebe und Dankbarkeit mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von meiner lieben Ehefrau, unserer Mutter, Schwiegermutter, Grossmutter und Urgrossmutter Trudi Haltinner-Heussi. Nach längerem Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim Letz, Näfels, durfte sie friedlich einschlafen.

In stiller Trauer

  • Köbi Haltinner-Heussi
  • Heidi und Armando Simili-Haltinner mit Familie
  • Silvia und Dr. Hans Peter Legler-Haltinner mit Familie
  • Emmi und Jacques Kamm-Heussi mit Familie
  • Peter und Gabi Heussi-Marthaler mit Familie
  • Anna Modenese-Haltinner mit Familie
  • Freddy Haltinner mit Familie
  • Werner Haltinner mit Familie
  • Ernst Haltinner mit Familie
  • alle Verwandten und Bekannten

Besonderer Dank gilt dem Personal des Alters- und Pflegeheims Letz, Näfels, und Dr. Roman Hauser.

Wann kann ich Abschied nehmen?

Trauerfeier und Besuch

Im engsten Familienkreis

Einen Baum für Trudi Haltinner-Heussi pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt von unserem Aufforstungspartner. Es wächst, wo Blumen verblühen.

CHF 50 pro Baum

Weitergeben

Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

Familienbereich aufrufen