Im Gedenken an

Verena Frey-Scherer

82 Jahre · 19 April 1944 — 21 Juni 2026 · Meierskappel, Luzern

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Einen Monat später
Möchten Sie sich bei denen bedanken, die Ihnen beigestanden haben?

Einen Monat nach dem Tod von Verena entscheiden sich viele Familien, eine Danksagung zu veröffentlichen. Es ist eine kostenlose Geste, die für die gesamte Gemeinschaft sichtbar ist.

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Verbundenheit

Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Traurig und in tiefer Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserer lieben Verena Frey-Scherer. Nach einem erfüllten Leben und einer kurzen Krankheit ist unsere liebe Verena zur Sommersonnenwende, dem längsten Tag des Jahres, von uns gegangen. Wir sind Dir ewig dankbar für Deine Liebe und Deine Kraft. Von Dir haben wir gelernt positiv und aktiv durchs Leben zu gehen und schöne Momente miteinander wertzuschätzen.

In stillem Gedenken

  • Alfred Frey
  • Christoph und Annette Frey mit Thierry und Luc
  • Philipp und Nicole Frey Allet mit Louis und Morris
  • Margrit Mathis-Scherer mit Vanda und Daniela
  • Verwandte und Freunde

In Erinnerung an Verena

Gemeinsam erinnern

Fand stattFreitag 03 JuliKirche in Meierskappel

Einen Baum für Verena Frey-Scherer pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt von unserem Aufforstungspartner. Es wächst, wo Blumen verblühen.

CHF 50 pro Baum

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Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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