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Todesanzeige kostenlos veröffentlichen
Kostenpflichtige Todesanzeigen ausserhalb von Funere im Kanton Tessin stellen oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Auf Funere.com veröffentlichen Sie kostenlos – Anzeige, Kondolenzen und Erinnerungen an einem zentralen Ort des Gedenkens.
Eine interaktive Checkliste für die ersten administrativen und persönlichen Schritte.
1. Arzt kontaktieren
Erste 2 StundenBei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie umgehend den Hausarzt oder den Notruf 144 für die offizielle Todesfeststellung und die Ausstellung des ärztlichen Todeszeugnisses (erforderlich für alle weiteren Schritte).
2. Ein Bestattungsunternehmen wählen
Transport organisieren und erste Wünsche der verstorbenen Person klären.
3. Offizielle Meldung beim Zivilstandsamt
Bevor eine öffentliche Anzeige erfolgt, ist es wichtig, die Familie, enge Freunde und einen allfälligen Arbeitgeber des Verstorbenen persönlich zu informieren.
4. Anzeige beim Zivilstandesamt
Muss beim Ufficio circondariale di stato civile di Riviera erfolgen (innerhalb von 48 Stunden).
5. Todesanzeige kostenlos auf Funere.com veröffentlichen
Bewältigen Sie diesen Moment nicht allein. Auf Funere.com können Sie die Todesanzeige kostenlos in wenigen Minuten veröffentlichen, die Gemeinschaft informieren und Kondolenznachrichten entgegennehmen.
Jetzt veröffentlichenDie vollständige Anleitung als PDF speichern
Behalten Sie die Checkliste griffbereit und teilen Sie sie mit der Familie — jeder Schritt im Detail erklärt.
Für Todesfallmeldungen in Iragna ist das Ufficio circondariale di stato civile di Riviera zuständig.
Die Todesfallmeldung erfolgt beim Ufficio circondariale di stato civile di Riviera. Das Büro befindet sich unter der Adresse Via Lucomagno 14, 6710 Biasca. Für Anfragen können Sie das Büro unter der Telefonnummer +41 91 880 02 24 oder per E-Mail unter di-usc.riviera@ti.ch kontaktieren.
Der Cimitero di Iragna in Iragna befindet sich an der Via Parrocchiale, 6707 Iragna, Svizzera. Das Friedhofsverwaltung bietet Inhumation, Kremation, Familiengräber und Kolumbarien an.