Im Gedenken an

Margrith Infanger

GritiGeboren Herger

91 Jahre · 31 Dezember 1934 — 3 Juli 2026 · Attinghausen, Uri

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Einen Monat später
Möchten Sie sich bei denen bedanken, die Ihnen beigestanden haben?

Einen Monat nach dem Tod von Margrith entscheiden sich viele Familien, eine Danksagung zu veröffentlichen. Es ist eine kostenlose Geste, die für die gesamte Gemeinschaft sichtbar ist.

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Verbundenheit

Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Erfüllt war dein Leben und fleissig deine Hand. Frieden hat dir Gott gegeben, ruhe sanft und habe Dank.

Traurig und in Liebe nehmen wir Abschied von Margrith Infanger-Herger «Griti». Nach arbeitsreichem Leben ist sie friedlich eingeschlafen.

Trauerfamilie

  • Robert und Renate Infanger-Indergand
  • Remo, Joel, André mit Partnerinnen
  • Wern und Renata Infanger-Matti
  • Daniel, René, Seline mit Familien
  • Beat und Judith Infanger-Furrer
  • Beat, Jonas, Fränzi mit Familien
  • Margrit und Markus Bissig-Infanger
  • Ruth Infanger
  • Urgrosskinder
  • Verwandte und Bekannte

In Erinnerung an Margrith

Gemeinsam erinnern

Fand stattFreitag 10 JuliPfarrkirche Attinghausen

Einen Baum für Margrith Infanger pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt von unserem Aufforstungspartner. Es wächst, wo Blumen verblühen.

CHF 50 pro Baum

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Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

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