Im Gedenken an

Verena Gurini-Steiner

71 Jahre · 4 August 1955 — 7 August 2026 · Uitikon Waldegg, Zürich

Haben Sie einen Fehler oder eine fehlende Information bemerkt?

Hinterlassen Sie ein Zeichen der Verbundenheit

Eine Geste pro Person, wie eine Unterschrift im Kondolenzbuch. Sie können sie jederzeit ändern.

Unterschriften

  • Anonym
  • Anonym

Hinterlassen Sie das erste Wort der Verbundenheit

Bisher hat noch niemand geschrieben. Ein Wort, eine Erinnerung oder ein Gedanke der Verbundenheit kann der Familie viel bedeuten.

Nachruf

Ich bin gegangen, nur einen kleinen Schritt, und gar nicht einmal weit, und wenn du dahin kommst, wo ich jetzt bin, wirst du dich fragen, warum du geweint hast.

Mit vielen tiefen und schönen Erinnerungen nehmen wir viel zu früh Abschied von Verena Gurini-Steiner. Nach langer, mit grosser Geduld und Würde ertragener Krankheit hat ihr Herz aufgehört zu schlagen und sie ist friedlich zu Hause eingeschlafen. Liebe Verena, wir vermissen dich ganz fest und tragen dich für immer im Herzen. In tiefer Trauer:

In tiefer Trauer:

  • Luigi Gurini
  • Reto Gurini
  • Thomas Zehnder
  • Pablo
  • Vardan

Anstelle von Blumen denken Sie bitte an eine Spende an

  • Spitex Uitikon Waldegg

    CH64 0840 1016 7263 2230 2
  • Palliaviva-Pflege

    CH27 0900 0000 8003 8332 6

In Erinnerung an Verena

Gemeinsam erinnern

Fand stattMittwoch 26 AugustGemeindesaal Üediker-Huus

Einen Baum für Verena Gurini-Steiner pflanzen

Ein lebendiges Andenken, gepflanzt in einem Schweizer Wald von unserem Partner.

CHF 50 pro Baum

Weitergeben

Helfen Sie, sein Andenken zu seinen Liebsten zu tragen

Leiten Sie diese Gedenkseite an Familie, Freunde und Kolleginnen weiter, damit sie eine Nachricht hinterlassen, eine Erinnerung teilen oder einfach gemeinsam Abschied nehmen können.

Den Angehörigen vorbehalten

Privater Bereich für die Familie

Ein geschützter Bereich, um Beileidsbekundungen zu lesen, Fotos zu teilen und die Erinnerungen an geliebte Menschen zu bewahren. Der Zugang ist kostenlos und ausschliesslich den Angehörigen vorbehalten.

Familienbereich aufrufen